Fatale Ausgangslage für die Gesundheit
Die Ausgangslage ist fatal. Die Länder blockieren selbst unter Bruch von Gesetzen jede Entwicklung. So verfügt kein Bundesland über eine gesetzeskonforme Spitalsplanung. Zwar wären Länder verpflichtet, solche Pläne entsprechend der Art.-15a-Vereinbarung schon seit Jahren vorzulegen, aber das, was vorhanden ist, ist alles andere als die verlangte bedarfsorientierte Leistungsangebotsplanung und erschöpft sich in Standortsicherung und Bettenplanung. Dass Ländern Gesetze nur bedingt wichtig sind, darf nicht verwundern. Betrachtet man nur die stationäre Versorgung, dann kostet die etwa acht Milliarden Euro, 3,5 davon zahlen die Kassen. Pro Patienten heißt das, dass von 3200 Euro Fallkosten die Kassen 1400 beisteuern. Sophistisch ausgedrückt, ist die Spitalsüberweisung die teuerste Position aller Honorarkataloge – scheint dort aber nicht auf. Dass wir zu viel im Spital behandeln, ist Allgemeinwissen. Viele Patienten, die international ambulant behandelt werden, liegen bei uns im Spital. Was also, wenn der Hauptverband pro Aufnahme, die seine Vertragspartner, die Kassenärzte, nachweislich verhindern (dazu braucht es vernünftige Konzepte und Modelle – aber es wäre machbar), 1000 Euro einbehält: 500 Euro kriegen die Kassenärzte und 500 werden zum Schuldenabbau verwendet. Was hätte das für Folgen? Die Landwirtschaftskammer vertritt auch nicht die Kühe – wie die Ärztekammer nicht die Patienten. Die Verantwortung im Gesundheitswesen tragen alleine die Politiker(innen) – und die vertreten . . .?
Peter Vaschauner, Feldkirch