Fragwürdiger Zahnarzt oder fragwürdiges Amtshandeln?
Zum Bericht „Fragwürdiger Zahnarzt im Visier der Justiz“, VN vom 12. 5.:
Vergangenen Freitag saß ich mit drei weiteren Patienten im Wartezimmer unserer Wolfurter Zahnarztpraxis. Es begann ein Gespräch über die aktuelle VN-Berichterstattung über den Zahnarzt, der (angeblich) kein Zahnarzt ist. Schnell kreiste das Gespräch nicht mehr um den Zahnarzt, sondern um die Reaktionen der Zahnärztekammer und unserer staatlichen Institutionen. Seit 2016 „prescht die Zahnärztekammer vor“, so die VN. Auf 2021 datieren Beschwerden von Patienten bei der Zahnärztekammer. Derzeit laufen Verfahren bei verschiedenen Institutionen. Aha! Was für ein bemerkenswertes Vorpreschen. Seit sieben Jahren sind Zahnärztekammer und Bezirkshauptmannschaft über einen Zahnarzt informiert, der anscheinend kein Zahnarzt ist, und es war trotzdem möglich, dass in der Zwischenzeit zig Mitbürger durch diese Person zahnmedizinisch „behandelt“ wurden. Das kann doch nicht wahr sein!
Wir vier zufällig in unserer Zahnarztpraxis zusammengetroffenen Patienten stellten uns die folgenden Fragen, über die die Öffentlichkeit noch nicht informiert wurde:
1. Seit wann ist dieser ohne Zulassung an den Zähnen herumwerkelnde Mensch nicht mehr tätig?
2. Warum konnte er noch mehrere Jahre nachdem er auffällig wurde, immer noch Zähne unserer Mitbürger „behandeln“? 3. Wann wurde die erste Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die zuständige Behörde eingereicht? 4. Was wurde – nach nunmehr sieben Jahren – unternommen, damit eine derartige Amtsuntätigkeit nicht wieder vorkommt?
Jürgen Gerdes, Mellau