Moralische Verpflichtung
Das Konkordat regelt, die Kirche darf sich nicht in staatliche Angelegenheiten einmischen. Auch nicht mit subtilen Botschaften. Lieber Herr Bischof, von Ihnen hätte ich mir als Frau folgende Aussage erwartet: „Die Kirche ist gegen Abtreibungen. Aber Frauen, die sich dafür entscheiden, haben das Recht, dies auf legale und medizinische korrekte Weise in Vorarlberg zu tun.“
Liebe Frau Landesrätin und lieber Herr Landhauptmann, nicht umfallen, weil der Bischof etwas anderes gesagt hat. Geben Sie folgendes Statement ab: Die ÖVP ist nicht für die Abtreibung, aber sie bietet den Frauen im Rahmen der gesetzlich verankerten Fristenlösung die Möglichkeit, in Vorarlberg legal und medizinisch gut betreut abtreiben zu können. Nicht irgendwo in Hinterhöfen, sondern in Landeskrankenhäusern, denn diese bieten Schutzraum und medizinische Betreuung. So hätten kirchliche und staatliche Verantwortungsträger ihren jeweiligen moralischen Standpunkt vertreten können und die betroffenen Frauen geschützt. Sie aber stecken alle den Kopf in den Sand und hoffen … Auf was? Dass jemand kommt und Ihnen ihre moralische Verpflichtung abnimmt? Dass der 71-jährige Arzt im Zwiespalt seiner Gefühle und letztlich seinem Eid folgend seinen Pensionsantritt vielleicht noch ein Jahr verschiebt? Ohne Hoffnung. 2025 sind Landtagswahlen und ganz sicher passiert davor nichts. Chapeau, Herr Chefredakteur, für Ihren klaren Kommentar in den VN vom 23.9.23.
Karin Rettenmoser, Nüziders