Wie erkennt man, was recht ist?

Leserbriefe / 08.10.2023 • 19:03 Uhr

„Dem Recht zu dienen und der Herrschaft des Unrechts zu wehren ist die grundlegende Aufgabe des Politikers. Aber wie erkennt man, was recht ist?“

Wie aktuell sind angesichts der Abtreibungsdebatte diese Überlegungen von Benedikt XVI. vor dem Deutschen Bundestag (September 2011). Der Kirchenrechtsexperte M. Graulich zitierte ihn kürzlich: „Rechtsbegründung ohne Beziehung zu Gott gibt es nicht. Wo Gott und die von ihm gesetzte Grundform menschlicher Existenz aus dem öffentlichen Bewusstsein verdrängt und ins Private, bloß Subjektive abgeschoben werden, löst sich der Rechtsbegriff auf. Kardinal Ratzinger setzte sich aus guten Gründen so sehr für den Gottesbezug in der europäischen Verfassung ein, damit die Grundlage dessen, worauf das europäische Denken gründet, und die Basis des europäischen Rechts nicht in Vergessenheit geraten.

Auf die Frage: „Warum braucht Europa den Gottesbezug?“ antwortete er: „Weil alle Völker ihn brauchen. Wenn man kein Fundament jenseits der eigenen Mehrheiten und ihrer wechselnden Findungen mehr hat, dann ist man den Stimmungen der Situationen ausgesetzt. Wohin man damit kommen kann, haben wir erlebt.“ Der von Gott gesetzte Maßstab der christlichen Offenbarung beinhaltet nichtverhandelbare Prinzipien, die Leib, Leben und Würde jedes einzelnen Menschen schützen. Wo diese Prinzipien nicht gelten, sind ausgerechnet die Schutzbedürftigsten, z.B. die Ungeborenen der Willkür subjektiver Einschätzungen wehrlos ausgeliefert.

MMag. Sylvia Albrecht, Rankweil