Erblicher Pflichtteil

Leserbriefe / 03.12.2023 • 18:33 Uhr

in der Landwirtschaft – bitte aufgepasst!

Mein Mann ist vor drei Jahren verstorben und hat ein Testament hinterlassen, bei dessen Aufstellung er von einem Notar beraten wurde. Er hat seinen ältesten Sohn als Haupterben eingesetzt. Ich habe das lebenslängliche Wohnrecht bekommen, das mir auch gesetzlich zusteht. Seinen anderen beiden Kindern hat er einen Bauplatz vererbt. Da diese landwirtschaftlichen Flächen von der Gemeinde wahrscheinlich nicht umgewidmet werden, hat er im Testament eine Klausel vermerkt. Sie bekommen den Pflichtteil, wenn es keine Umwidmung gibt. Der Pflichtteil wurde berechnet und fällt mit 0 Euro aus. Somit sind seine beiden anderen Kinder leer ausgegangen. Auch haben die hinterbliebenen Kinder ab 18 Jahren kein Wohnrecht in der elterlichen Wohnung, laut österreichischem Gesetz. Somit musste die Tochter mit 20 Jahren eine eigene Wohnung suchen. Darum mein Appell an alle, die ein Testament machen: Erkundigt euch genau und es bleiben den Hinterbliebenen viel Streit, Ärger und hohe Anwaltskosten erspart.

Monika Lässer, Möggers