Zwei große Hürden für die Sozialhilfe-Reform

Die Einbindung des AMS dürfte noch für viel Kopfzerbrechen sorgen.
Wien, Bregenz Die Sozialhilfe soll wieder einmal reformiert werden. Die schwarz-rot-pinke Regierung möchte sie österreichweit vereinheitlichen. Zudem soll das AMS ins Sozialhilfesystem integriert und eine Integrationsphase für Ausländer eingeführt werden. Allesamt hohe rechtliche Hürden, die es diese Woche erstmals zu besprechen galt.
“Eine bundeseinheitliche Ausgestaltung wäre das Beste”, erläutert Neos-Nationalratsabgeordneter Johannes Gasser. Er sitzt als Sozialsprecher seiner Partei in der Arbeitsgruppe, die sich am Donnerstag erstmals traf. Vorarlbergs Soziallandesrätin Martina Rüscher (ÖVP) war zum Treffen zugeschaltet. Auch sie betont: “Alle unterstützen ein bundesweit einheitliches System.” Und fügt an: “Da muss jedenfalls Spielraum gefunden werden, um die unterschiedlichen Lebenshaltungskosten und Wohnkosten abbilden zu können. Damit man von der Sozialhilfe auch im Westen Österreichs seinen Lebensunterhalt bestreiten kann.” Ein Anliegen, das Gasser unterstützt, aber einschränkt: “Wenn man auf regionale Begebenheiten Rücksicht nehmen will, dann über die Sachleistungskomponente. Etwa bei den Wohnkosten.”
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Ein weiterer Diskussionspunkt: Das AMS soll zukünftig für jene Menschen in der Sozialhilfe zuständig sein, die grundsätzlich als arbeitsfähig eingestuft werden. Darin sieht Rüscher die größte Hürde, schließlich wird dadurch das bisherige Modell der Bedarfsgemeinschaft getrennt. Statt ganze Haushalte zu sehen, könnte für den Mann das AMS, für Frau und Kinder weiterhin die Bezirkshauptmannschaft zuständig sein. Rüscher fragt: “Wie können wir die einheitliche Betrachtung des Haushalts sicherstellen? Hat das AMS ausreichend Personal? Verwaltet es dann Länder-Ressourcen? Wer entscheidet über die Arbeitsfähigkeit?” Gasser sieht darin weniger Probleme. “In manchen Bundesländern funktioniert die Fallbetrachtung und Abwicklung mit dem AMS schon gut, in anderen sind die Schnittstellen mit den Behörden noch nicht so gegeben.”
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In der Arbeitsgruppe wurde vor allem ein Gutachten des Verfassungsdienstes diskutiert, in dem die Frage der AMS-Einbindung erläutert wurde. Zudem stellte der Verfassungsdienst fest, dass die geplante dreijährige Integrationsphase nicht an das Aufenthaltsrecht geknüpft werden kann. Die Bundesregierung möchte bekanntlich, dass jene, die nach Österreich kommen, erst nach drei Jahren die volle Hilfe erhalten und sie somit stärker zur Integration gedrängt werden können. Gasser ist überzeugt, dass sich andere Anknüpfungspunkte finden als der Aufenthaltstitel. Für Rüscher ist die Frage nebensächlich. Sie unterstütze das Anliegen, sofern es eine rechtskonforme Lösung gibt. “Aber in Vorarlberg haben wir bereits Sanktionen für Integrationsunwilligkeit.”
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Die Arbeitsgruppe trifft sich bald erneut. Das neue Gesetz soll am 1. Jänner 2027 in Kraft treten.
Derzeit laufen mehrere Bund-Länder-Verhandlungen. Unter anderem jene zum innerösterreichischen Stabilitätspakt. Da kam es am Mittwoch zum Austausch, unter anderem mit Vorarlbergs Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP). Er berichtet: “Klar ist für mich, dass es zu keiner Verschlechterung für die Länder und Gemeinden kommen darf.” Schließlich sei auch die Ausgabendynamik auch dort sehr hoch, speziell in den Bereichen Gesundheit, Soziales und Bildung. “Eine Verschiebung zu Lasten dieser Ebenen darf es nicht geben”, schlägt Wallner Pflöcke ein.