Richtigstellung
bzgl. Tunnelspinne
Zum VN-Interview mit LH Wallner, VN vom 20. 12.:
Das Umweltverträglichkeitsverfahren sagt nur, unter welchen Bedingungen überhaupt gebaut werden darf – nicht, dass gebaut werden muss! Deshalb sind Proteste für einen Baustopp absolut richtig. Der UVP-Bescheid beinhaltet aber vor allem, dass das Land Vbg. nicht überlegen kann, ob es überhaupt das Gesamtprojekt bauen will. Eine spürbare Entlastungswirkung könnte – wenn überhaupt – nur mit allen VIER Ästen erreicht werden. Deshalb ist auch die Tunnelspinne nur als Ganzes genehmigungsfähig. Ohne den Tostner Ast müsste das ganze Verfahren neu aufgestellt werden. Denn wenn die vielen Lkws von der Spedition JCL weiterhin über die Bärenkreuzung fahren, wird dieses Nadelöhr bleiben. Die nötigen Rückbaumaßnahmen Richtung Liechtenstein könnten nicht erfolgen. Die Anrainer dort wären weiterhin verkehrsgeplagt, und an der Bärenkreuzung blieben von den (von den Betreibern errechneten)
24 Prozent Entlastung nicht mehr viel übrig. Es stimmt auch nicht, dass Proteste und Gegnerschaft den Baufortschritt verzögern – die neue Wasserleitung im Stadtschrofen
muss ja zuerst noch gebaut werden, und das braucht sicher noch ein Jahr. Es liegt also an den noch nicht getätigten Vorarbeiten, wenn man am Haupttunnel noch gar nicht dran ist. Einsicht und Abkehr von diesem Megaprojekt ist also immer noch möglich und sinnvoll und die beste Investition in unsere Zukunft für notwendige Maßnahmen in den Bereichen Bildung, Pflege und Gesundheit.
Marlene Thalhammer, Feldkirch