Gesetzes- und
Verordnungsprüfung neu regeln

Leserbriefe / 10.01.2024 • 17:47 Uhr

Die eindeutig menschenrechtswidrige Verweigerung einer inhaltlichen Entscheidung durch den Verfassungsgerichtshof im Fall der KIM-Verordnung, die Kreditvergaben regelt, zeigt wieder einmal die Berechtigung meiner langjährigen Vorschläge zur Beseitigung der Überlastung des Verfassungsgerichtshofs: Nach deutschem Vorbild sollte der Verfassungsgerichtshof in zwei Senate geteilt werden, in einen Senat für Institutionelles und in einen Senat für Grundrechte (wie beim deutschen BVerfG). Bei Beschwerden gegen Entscheidungen der Verwaltungsgerichte kann der Verfassungsgerichtshof in der Regel auf einen festgestellten Sachverhalt zurückgreifen. Bei der direkten Prüfung von Normen fehlen diese Sachverhaltsfeststellungen aber. Es sollten daher Normprüfungssenate bei den Verwaltungsgerichten eingerichtet werden, gegen deren Entscheidung dann der Verfassungsgerichtshof angerufen werden könnte. Eine solche Einrichtung besteht in Luxemburg mit dem Europäischen Gericht erster Instanz und hat sich in 35 Jahren bewährt.

Dr. Wilfried Ludwig Weh, Bregenz