Zahnärzte-Rechnung

Leserbriefe / 17.01.2024 • 18:17 Uhr

Als Patient mit starken Zahnschmerzen musste ich am vergangenen Sonntag einen ärztlichen Notdienst in Anspruch nehmen, wobei es in ganz Vorarlberg nur fünf offene Ordinationen gab. Trotz Vorwarnung der Sekretärin, dass eventuell gewisse Leistungen nicht von der Kassa bezahlt werden, war dann die Überraschung beim Erhalt der Rechnung groß, hier der Originaltext:

Anästhetische Bereitschaft: 14. 1. 2024, 11.08.27: 33 Euro; maximale Trockenlegung und Dekontamination: 106 Euro, unter Kofferdam Bereitschaft: 14. 1. 2024, 11.08.33: maximale Trockenlegung und Dekontamination unter Kofferdam: Rechnungssumme 139 Euro. Die Rechnungsumme musste sofort beglichen werden. Was bedeutet „anästhetische Bereitschaft“ um 33 Euro? Wäre ohne diese eine notwendige Betäubung mit dem Holzhammer erfolgt? „Kofferdam“ um 106 Euro ist eine Art Gummituch mit Draht und Befestigungsmöglichkeit an den Zähnen, Materialwert vielleicht 10 Euro, das den Zugang zum Mund einschränkt. „Dekontamination“ bedeutet das Entfernen gefährlicher Oberflächenbestandteile (z. B.
radioaktive Verunreinigungen), die maximale Trockenlegung der Mundhöhle ist totaler Unsinn! Da weder irgendwelche Mundverunreinigungen entfernt und natürlich auch die Mundhöhle nicht trockengelegt wurde, handelt es sich bei „Kofferdam“ offensichtlich um eine unglaubliche Abzocke der Patienten, die sofort abgestellt werden muss!

DI Dr. Bernd Oesterle,

Hard