Behinderten-Parkplätze
Immer wieder dasselbe Lied: Parkplätze, die für Rollstuhlfahrer wären, werden zugeparkt von Leuten, die „noch“ laufen können. Behindertenparkplätze werden zugunsten von Familienparkplätzen gestrichen. Eine Frau mit Kinderwagen kann laufen. Der Platz für Rollifahrer wird in den hintersten Teil der Parkgarage, statt in die Nähe zum Lift verlegt (siehe Garnmarkt). Rollstuhlparkplätze werden regelmäßig von Paketzustellern zugestellt, Sonderangebote von Geschäften werden auf den Behindertenparkplätzen präsentiert, Schnee wird auf diesen Parkplätzen gelagert etc. Ich frage mich auch, wer bekommt alles diesen Parkschein für Behinderte? Da ist die ausstellende Behörde gefragt. Wer noch laufen kann, braucht doch keinen Parkschein, der kann überall parken. Die speziell gekennzeichneten Parkplätze müssen ausschließlich für Rollstuhlfahrer freigehalten werden. Manche haben Parkscheine im Auto liegen, die wahrscheinlich noch aus dem alten Ägypten oder von der Urgroßmutter stammen. Es gehört kontrolliert, ob der Parkscheinbesitzer überhaupt noch lebt und der Schein nicht an Generationen weitervererbt wird. Es ist immer wieder zu beobachten, dass (gehfähige) Leute, die unberechtigterweise einen Parkschein für Behinderte im Fahrzeug haben, warten, bis der Rollstuhlfahrer neben ihnen verschwunden ist, um ja keine Diskussion aufkommen zu lassen. Also bitte, wer gehen kann normaler Parkplatz, Rollifahrer auf spezielle Parkplätze.
Fritz Degenkolb,
Dornbirn