Die Karriere
eines Wolfes
Weit hat er es gebracht, der Bludenzer Wolf! Dank eines zivilen „Filmproduzenten“ bringt er es in alle Medien und schreibt somit ungewollt Geschichte. Nun hat sich sogar das Landesverwaltungsgericht mit ihm beschäftigt und gegen den Abschussbescheid von LH Wallner entschieden. Und dies, man höre und staune, obwohl man sich nicht sicher ist, ob es überhaupt ein Wolf war.
Laut einer Wildbiologin könnte es sich ja auch um einen wolfsähnlichen Hund handeln. Diese Geschichte verkommt langsam zu einer Zirkusnummer. Ohne die Arbeit des Landesverwaltungsgerichts infrage zu stellen, aber der bekannten österreichischen Behördenkultur mit all den Vorschreibungen, Gesetzen und Auflagen macht dieser Fall alle Ehre. Laut Landesverwaltungsgericht kommt also eine Entnahme des Wolfes nur infrage, wenn er sich unprovoziert Menschen gegenüber aggressiv verhält. Noch genauer, wenn er vergrämt ist! An die Adresse des Landesverwaltungsgerichts kann ich hier nur sagen, dass es dann bereits zu spät sein könnte. In Österreich kam unlängst eine Frau zu Tode wegen eines Hundes. Landeshauptmann Wallner hat also schnell und konsequent für den Abschuss entschieden – und das ist gut so! Dem Landeshauptmann gehört hier jedenfalls ein Sonderpreis für Sicherheit. Ja, und der Wolf, der hat sich sowieso einen „Oscar“ verdient!
Tone Schneider, Egg