Klimaschutz ist ein Menschenrecht

Leserbriefe / 16.04.2024 • 18:32 Uhr

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat eine klare Entscheidung getroffen: Klimaschutz ist ein Menschenrecht. Dieses Gerichtsurteil erfordert, das Bauvorhaben Bodenseeschnellstraße S18/CP sofort und endgültig einzustellen und vorliegende klimaverträglichere Lösungen umzusetzen. Die negativen Auswirkungen durch den Bau der S18/CP auf Torfböden, Grundwasserhaushalt, Biodiversität, Luftqualität, Naherholungsräume und Landwirtschaft werden massiv sein – und die Genehmigung der S18/CP vor den Höchstgerichten nicht durchsetzbar. Zudem hat die Lustenauer Bevölkerung anlässlich der Volksbefragung zur S18/CP dieses Projekt mit 77,40 Prozent abgelehnt. Statt Zeit und Millionenkosten für die Planung eines nicht genehmigungsfähigen Straßenprojektes zu vergeuden, sollten endlich vernünftigere und umsetzbare Varianten realisiert werden. Die „alte S18“ wurde schon einmal von den Höchstgerichten verhindert. Die Politik hat nichts daraus gelernt.

Eugen Schneider, Lebensraum
Zukunft Lustenau – Unteres Rheintal, Lustenau