Gedanken zum
Lebensschutz

Leserbriefe / 19.08.2024 • 17:44 Uhr

Wenn eine schwangere Frau bei einem Unfall ums Leben kommt, herrschen zu Recht zweifache Betroffenheit und Trauer. Denn niemand zweifelt daran, dass zwei Menschen gestorben sind: Eine Frau, die in der Blüte des Lebens stand, und ein Kind, das das ganze Leben noch vor sich hatte. Wenn eine schwangere Frau durch Totschlag oder gar Mord ums Leben kommt, gesellen sich zu Betroffenheit und Trauer zu Recht zweifache Wut und Aggression. Denn niemand zweifelt daran, dass zwei Menschen umgebracht wurden. Wenn aber ein Kind im Mutterleib ermordet wird, weichen Betroffenheit, Trauer, Wut und Aggression plötzlich der kalten Logik eines abstrakten Abtreibungsgesetzes. Das halte ich für einen bemerkenswerten Widerspruch. Dieser Widerspruch lässt sich auch nicht mit Gesetzesgewalt auflösen (Versammlungsverbot für Menschen, die friedlich für den Schutz des Lebens eintreten).

Mag. Wilfried Hämmerle, Lustenau