Welch ein Theater!
In Thüringen und Sachsen schon Monate vor den Wahlen und noch immer, bei uns spätestens nach der NR-Wahl am 29. September geht es um die Frage: „Wer bildet mit wem eine Regierung (koaliert)?“ Die Schweizer machen uns eine einfache Regelung vor: Die (nach der Wahl) drei stärksten Parteien erhalten je zwei Regierungssitze (Bundesräte, Minister), die viertstärkste Partei erhält einen Sitz. Schon am Abend des Wahltages ist die Zusammensetzung der künftigen Regierung (inkl. Bundespräsident) bekannt, muss nur noch von der Bundesversammlung bestätigt werden. Die Schweizer kommen mit sieben Personen aus, bei uns sind es 18! Laut Verfassung sei dies bei uns nicht möglich. Dann ist es höchste Zeit, die mehr als 100 Jahre alte Verfassung zu ändern, notfalls durch Volksabstimmung!
Armin Brunner, Bregenz