Leserbrief: Schutz von Fußgängern

Leserbriefe / 07.04.2025 • 15:45 Uhr
Leserbrief: Schutz von Fußgängern

Spaziergänger, Wanderer und selbst Berggeher werden immer mehr zu Leidtragenden des E-Bike-Booms. Während Autofahrer durch Gesetze gezwungen sind, innerorts einen Abstand beim Überholen von mindestens 1,5 Metern bei einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h einzuhalten (was sehr löblich ist), gibt es keine entsprechende Verordnung, die zu Fuß Gehende vor E-Bikern schützt. Das Geschwindigkeitsverhältnis E-Biker zu Fußgänger ist zudem ein wesentlich höheres als das zwischen Autofahrer und Radfahrer. Während Autofahrer (außerorts) mit maximal zweifacher Geschwindigkeit E-Biker überholen dürfen (oesterreich.gv.at), rasen E-Biker (20 km/h) zumeist mit fünffacher Geschwindigkeit an Fußgängern (4 km/h) vorbei. Zwei von vielen negativen Beispielen dazu sind die vom ehemaligen Landesrat Rauch nachträglich geteerten Wege im Ried (z. B. von Hard zum Jannersee) und die Wege durch die Seeanlagen von Hard nach Fußach. Mit Kindern und Kleinkindern werden diese Wege zu einem Spießrutenlauf. Ein Flanieren, ein Spielen mit den Gedanken, wie es in dem Buch „Zu Gast bei André Heller“ so wunderbar beschrieben ist, ist zudem auf diesen und leider vielen anderen Wegen heute nicht mehr möglich. So stellt sich abschließend die Frage: Wer schützt zu Fuß Gehende vor den E-Bikern? Die Grünen sicherlich nicht, waren sie und sind sie noch immer „die“ Treiber des E-Bike-Booms.

Christian Baldauf, Hard