Leserbrief: Waffengesetz

Durch diesen schrecklichen Amoklauf in Graz kam prompt das Waffengesetz zur Diskussion. Selbst habe ich seit 1966 einen Waffenpass und besitze eine Pistole. War damals Inkassant, und drei Mitarbeiter der GROMO erhielten eine Waffe als Schutz zum Tragen. Wir kauften diese Waffen bei Hubert Hammerer (Olympiasieger), und er schulte uns ein. Die Lagerung der Waffe wird laufend von der Polizei (BH) kontrolliert, und es muss der Nachweis der geschulten Handhabe erbracht werden. Ich bin im Schützenverein Egg und erhalte dort die Bestätigung für die BH. Jetzt aufgrund dieser Tat nochmalige Änderungen oder sogar ein Verbot von Waffen durch Privatpersonen (Grüne) einzuführen, finde ich übertrieben. Verantwortungsbewusstsein beim Besitz einer Waffe ist Voraussetzung. Es gibt genügend Sportschützen mit Waffenbesitzkarten. Durch die allgemein stärkere Kriminalisierung ist der Besitz von Waffen zum eigenen Schutz stark gestiegen. Wenn jemand unbedingt eine Waffe erwerben will, gibt es genügend Möglichkeiten, dies auf dem Schwarzmarkt zu bekommen. Nicht jeder Waffenbesitzer ist kriminell oder benötigt diese für Kriminalität. Jetzt daraus politische Hysterie zu machen, ist weit übertrieben. Übrigens habe ich über den schrecklichen Amoklauf auch andere Interpretationen seiner Begründung gehört, die hätte dieser Täter mit oder ohne Waffenschein genauso durchgeführt.
Oskar Piffer, Dornbirn