Wird der – unternehmerische – Mittelstand enteignet?

Leserbriefe / 28.07.2025 • 20:32 Uhr

Wenn auch Teilen dieser Zuschrift zuzustimmen ist, so können Beanstandungen von Fördersystemen, Zentralisierungen, Kontrollen, Umverteilung etc. nicht pauschaliert erfolgen, weil auch der unternehmerische „Mittelstand“ nicht mit „Unternehmertum“ gleichzusetzen ist. Während ein großer Unternehmer sich oft beanstandete Zustände zunutze machen kann, ist dies dem kleinen Unternehmer schwerlich möglich. Große Unternehmen können sich anhand steuerlicher Strategien oder Lobbying oft ungehindert ausbreiten, während vor allem im ländlichen Raum das Geld abfließt, Geschäfte und Gewerbe schließen, weil sie der – oft noch umsatzsteuerbefreiten – Konkurrenz unterliegen. Soweit es schwerwiegende Probleme wie die Zentralisierung oder die Zuwanderung von Arbeitskräften, z.B. für Bauwirtschaft, Gastronomie, Pflegeberich usw. betrifft, läge es an den Wirtschaftsgrößen, sich bei ihren parteipolitischen Interessensvertretungen Gehör für berechtigte Interessen zu verschaf­ften. Stattdessen wird es oft den extremen, rückwärtsgewandten politischen Kräften überlassen, aus dieser Dramatik noch Wählergunst zu schöpfen. Was die „Umverteilung“ – gemeint offensichtlich eine Vermögensverschiebung zu Lasten „Der Unternehmer“ – angeht, mag man sich beispielsweise vor Augen halten, dass laufend Euromilliarden steuerlich verschont übertragen werden oder Banken Milliardengewinne jährlich noch steigern und diese dann oft im Ausland investieren, anstatt ihre Einleger daran – inflationsbereinigt – etwas teilhaben zu lassen.

Dr. Walter Loacker,

Hörbranz