„Mahnwache vor dem LKH Bregenz trotz Regen“
Zum VN-Bericht vom 30. Juli 2025:
Die Fristenregelung gilt bundesweit und ist im Strafgesetzbuch verankert (96-98 St.GB). Ja, das Versammlungsrecht ist ein „Grundrecht“, und die Mahnwachen vor dem LKH Bregenz stellen keine Gefahr für die Sicherheit oder Allgemeinwohl dar. M.E. liegt die Gefahr woanders. Die Mahnwachen kommen einem Urteil gleich. Soll man es Juristen überlassen, ein Gesetz zu prüfen, oder sich selber als Richter aufspielen? Werden öffentliche, selbstgerechte Gebete besser erhört als diejenigen im stillen Kämmerlein? Können diese Fragen ehrlich beantwortet werden? Ist es sinnvoll und menschlich, „Sünder in unseren Augen“ als Sünder anzuprangern, herablassend und scheinbar friedlich für deren Seelenheil zu beten? Angesichts des katastrophalen Weltzustandes würde ich es vorziehen, sich für das Allgemeinwohl der sich in höchster Not befindenden noch lebendigen Kinder zu engagieren.
Marie-Thérèse Mercanton, Bludenz