Stadttunnel Feldkirch – schöne Versprechen
Die Betreiber des Stadttunnel-Projekts Feldkirch versprechen viel: weniger Verkehr, bessere Luft, leisere Straßen, freie Fahrt für den Stadtbus und neue Chancen für Stadtentwicklung. Doch wie belastbar sind diese Aussagen? Schon 2015 wurde beim Stadttunnel Zug (Kreisverkehr auch mit vier Tunnelästen) eine Verkehrsreduktion von bis zu 75 % prognostiziert – trotzdem lehnten 63 % der Stimmbürger das Projekt ab. Warum? Weil die versprochene Entlastung auf Modellrechnungen beruhte, nicht auf überprüfbaren Zielwerten. Und weil die Kosten aus dem Ruder liefen (900 Mill. CHF). Auch in Feldkirch fehlt es an konkreten, überprüfbaren Zahlen. Die behauptete Entlastung bleibt vage: 25% und die Emissionswerte werden 2025 alle schon eingehalten. Und genau deshalb fehlt auch das starke öffentliche Interesse, das laut Verfassungsjurist Peter Bußjäger zwingend notwendig wäre, um Enteignungen rechtlich zu rechtfertigen. „Enteignung ist nur zulässig, wenn ein starkes öffentliches Interesse besteht.“ Dieses Interesse muss klar belegt werden – nicht nur behauptet.
Wenn die versprochene Wirkung des Tunnels auf unsicheren Prognosen basiert, fehlt die Grundlage für solch gravierende Eingriffe in Eigentumsrechte. Feldkirch braucht keine Tunnelvision, sondern eine ehrliche Debatte über Nutzen, Kosten und Alternativen. Der Fall Zug zeigt: Transparenz, Kontrolle und realistische Zielwerte sind entscheidend. Alles andere ist ein riskantes Spiel mit Steuergeld (1.000.000.000) und Grundrechten.
Mag. Manfred Sutter, Bregenz