Leserbrief: Stelleninserate

Leserbriefe / HEUTE • 09:50 Uhr
Leserbrief: Stelleninserate

Seit 2011 bzw. 2013 ist in Österreich die Angabe des Mindestgehalts in Stellenanzeigen gesetzlich verpflichtend. Ziel dieser Regelung ist mehr Transparenz und Fairness am Arbeitsmarkt sowie eine spürbare Zeitersparnis für Bewerber(innen) und Arbeitgeber gleichermaßen. Wer sich jedoch durch die Stellenanzeigen auf Ländlejob klickt, stellt rasch fest: Beim überwiegenden Teil der Inserate fehlt die konkrete Gehaltsangabe – unabhängig davon, ob es sich um private Unternehmen oder öffentliche Arbeitgeber handelt. Allgemeine Formulierungen wie „über KV“ sind rechtlich nicht ausreichend und widersprechen eindeutig dem Sinn der gesetzlichen Vorgabe. Eine positive Ausnahme bildet hier der ÖAMTC, der die Gehaltsangaben korrekt und transparent ausweist. Die Wirtschaftskammer Vorarlberg verweist darauf, dass ihr das Fehlen der Gehaltsangaben zwar bekannt sei, sie jedoch keinen Einfluss auf die Veröffentlichung der Stelleninserate habe und diese auch nicht sanktionieren könne, da sie in ihrer Funktion als unternehmerische Interessenvertretung agiere. Man würde jedoch die Mitglieder über diese gesetzliche Verpflichtung informieren. Während Privatpersonen bei vergleichsweise geringfügigen Verstößen – etwa einem abgelaufenen Parkschein – umgehend sanktioniert werden, bleiben Verstöße gegen diese gesetzliche Pflicht für Unternehmen offenbar folgenlos. Das wirft nicht nur die Frage nach der tatsächlichen Durchsetzung geltenden Rechts auf, sondern auch danach, wer sich im Fall von Stelleninseraten, die nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, tatsächlich verantwortlich fühlt.

Thomas Götz, Hard