Bundesheer, ­Wehrdienst, Soldaten und Neutralität

Leserbriefe / 11.02.2026 • 19:29 Uhr

Schon lange überlege ich, wieso Regierungsmitglieder aller Parteien unseren Neutralitätsstatus als ein Staatsgrundgesetz abwerten können. Jetzt wird die Neutralität noch mit medialer Unterstützung als Auslaufmodell bewertet. Sie werden damit für ihre offensichtliche Neutralitätsverletzung nicht bestraft. Fakt ist, dass die EU und ihre Politiker ihr Sicherheitsnetz mittels Nato unermüdlich vergrößern wollen und mit Zuckerl und Peitsche und Sanktionen arbeiten. Zudem wird seit dem Beitritt zur EU der Druck der EU-Politiker auf Österreich, dem Sicherheitsbündnis Nato beizutreten, immer größer. Gegen die eindeutige Neutralitätsverletzung gab es den Paragrafen 320 „Neutralitätsgefährdung“ im Strafgesetzbuch. Das Regierungsbündnis Bundeskanzler Wolfgang Schüssel (ÖVP) und Vizekanzlerin Susanne Riess-Passer (FPÖ) hat am 30. September 2002 diese Neutralitätsgefährdung gestrichen. Ein Freischein, strafunmündig sich selbst zu begnadigen. Weichen müssen neu gestellt werden. Wollen die wehrdienstpflichtigen Soldaten Österreichs mit Familien in Zukunft ihre Pflicht zur Ausübung der Verteidigung der österreichischen Demokratie mit Schutz und Unversehrtheit von Österreichs Grenzen gemäß der im internationalen Völkerrecht anerkannten Neutralität ausüben?

Oder wollen sie zukünftig dem Militärverband Nato mit seinen Sanktionen und politischen Machtinteressen, womöglich unter einem deutschen General, als Kanonenfutter dienen?

Alwin Rohner, Lauterach