Prinzip der ­Nichteinmischung

Leserbriefe / 12.03.2026 • 19:56 Uhr

Die Großmächte sollten das von dem deutschen Philosophen Immanuel Kant (1724–1804) in seinem Werk „Zum ewigen Frieden“ beschriebene Prinzip der Nichteinmischung berücksichtigen: „Kein Staat soll sich in die Verfassung und Regierung eines anderen Staates gewaltsam einmischen.“ In der Weltpolitik entstehen oft Spannungsfelder zwischen der Souveränität eines Staates und der internationalen Solidarität. Ein Beispiel hierfür sind massive Menschenrechtsverletzungen. Militärische Interventionen hinterlassen in den betroffenen Ländern häufig chaotische Zustände, da die langfristigen sozialen, politischen und wirtschaftlichen Auswirkungen selten steuerbar sind und eine Eigendynamik entwickeln. Meistens setzen sich nicht die besten, sondern die stärksten und brutalsten Gruppierungen durch. Heute gilt das Gewaltverbot als Grundlage zur Erhaltung des Weltfriedens. In Artikel 2 Ziffer 4 der UN-Charta heißt es: „Alle Mitglieder unterlassen in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt.“ De facto sind jedoch sogenannte humanitäre Interventionen ohne UN-Mandat zur Praxis geworden, wobei das Völkerrecht verletzt wird.

Kurt Gärtner, Wels