Leserbrief: Hochblüte der Kameraderie auf den Punkt gebracht

Leserbriefe / 16.03.2026 • 14:05 Uhr
Leserbrief: Hochblüte der Kameraderie auf den Punkt gebracht

Zum Bericht vom 10.03.2026 lese ich in den VN mit Verwunderung, dass der Verantwortliche für die Führerscheincausa offenbar immer noch als Gutachter begehrt ist. Die damals vorliegende Seilschaft zwischen dem Gutachter, den Exekutiv-, Gerichts- und Verwaltungsbediensteten ist offenbar immer noch nicht tot. Ein Beispiel gefällig: Eine Verkehrsstreife nimmt ein Fahrzeug mit einem auflaufgebremsten Anhänger, mit gültiger Prüfplakette, grundlos von der Straße, um das Gespann einer kraftfahrtechnischen Begutachtung zuzuführen. Beim Bremsendienst in Sulz steht der in der Führerscheincausa maßgebliche Landesbedienstete als Gutachter bereit und waltet seines Amtes. Am Anhänger stellte er sechs schwere Mängel fest. Das Kennzeichen wird abgenommen und 1.010 Euro Sicherheitsleistung eingehoben. In der Folge hat der Lenker, der mit der Mängelfeststellung nicht einverstanden gewesen ist, den Rechtsweg beschritten. Die BH Feldkirch hat beim Gutachter, der die fragwürdigen Mängel festgestellt hat, eine kfz-technische Stellungnahme eingeholt und ein Straferkenntnis erlassen. Gegen dieses Straferkenntnis hat der Beschuldigte Beschwerde erhoben. Zur Verhandlung hat das LVwG den kraftfahrtechnischen Gutachter vorgeladen, der die Basis für dieses Verfahren geliefert hat. Dem Ansinnen des Beschuldigten, einen objektiven Gutachter zur Verhandlung beizuziehen, hat der Richter des LVwG, im Übrigen auch als Fahrprüfer eingesetzt, nicht entsprochen. Ein korrektes und objektives behördliches Vorgehen stelle ich mir anders vor.

Karlheinz Grießinger, Götzis