Leserbrief: Urteil Bürgermeister von Bludenz

Zum Leserbrief von Dr. Karl Schelling, VN vom 28.3.26:
In der Demokratie legt der Gesetzgeber (die Mehrheit) die Spielregeln fest. Die Gerichte haben diese Spielregeln anzuwenden und die Strafverteidiger zu kontrollieren, ob bei der Anwendung dieser Regeln ein Fehler passiert ist. Alle diese Spielregeln, ja selbst die Gebote Gottes, die zur Zeit Moses noch in Stein gemeißelt waren, sind von den hierzu Berechtigten abänderbar. Für die Gebote Gottes erhielt Petrus hierzu die Vollmacht von Jesus (was du auf Erden löst oder bindest, wird, wird auch im Himmel gelöst oder gebunden sein). In der Demokratie liegt diese Möglichkeit beim Gesetzgeber, aber nicht bei den Gerichten oder den Strafverteidigern. Letztere haben lediglich dafür zu sorgen, dass die Bestimmungen im konkreten Fall auch richtig angewandt werden.
Dr. Hermann Böckle, Dornbirn