Gesetzeslage
Zum Leserbrief von Andreas Postner mit der Überschrift „Todsünden in Rankweil“ kann ich nur Folgendes sagen: Ich hätte von dir, Andreas erwartet, dass du die Gesetzeslage dank deiner Ausbildung etwas besser kennst! Du schreibst wörtlich: „Wozu gibt es da eine Bürgermeisterin, die das alles zugelassen hat?“ Du als Akademiker und Architekt müsstest wissen, dass ein Bürgermeister oder in diesem Fall eine Bürgermeisterin bei einem privaten Verkauf und Kauf keinen Einfluss hat. Das Gasthaus Sternen wurde privat verkauft und gekauft. Das Areal des Gasthauses Kreuz genauso. Natürlich ist es ein Ärgernis, dass bei beiden Projekten nur Stillstand ist. Ich weiß, dass sich darüber auch die Bürgermeisterin ärgert. Nur rein rechtlich kann da eine Gemeinde gar nichts machen. Stichwort „Todsünde“: Die kath. Kirche spricht von Todsünden wie folgt: „Eine Todsünde ist eine schwere Verfehlung, die den Menschen willentlich von der Gemeinschaft mit Gott trennt.“ Ist dies beim GH Kreuz und GH Sternen wirklich der Fall? Andreas, du hättest etwas ändern können, wenn du die Gasthäuser selbst gekauft hättest. Solche Leserbriefe schaden nur dem geistigen Klima in einer Gemeinde und bewirken sonst gar nichts.
Franz Abbrederis, Rankweil