Leserbrief: Aufwandspauschale: Das Land Vorarlberg verweist betroffene Eltern weiterhin auf den Zivilrechtsweg

Die aktuelle Umsetzung der sogenannten Aufwandspauschale in Langen sorgt bei Eltern weiterhin für großes Unverständnis. Ein Beispiel zeigt das deutlich: Eine Mutter hat ihr Kind direkt nach Erhalt ihres Dienstplans – mehr als eine Woche im Voraus – an einem Tag von der Ferienbetreuung abgemeldet. Ein Fehlverhalten ist nicht erkennbar. Trotzdem musste sie die volle Aufwandspauschale bezahlen. Gleichzeitig wird der tatsächliche Betreuungsbedarf der Familien von der Gemeinde Langen nicht ausreichend berücksichtigt. In den Ferien werden nur eingeschränkte Öffnungszeiten für die Ferienbetreuung angeboten. Zusätzliche Betreuungszeiten können nicht gebucht werden. Eltern haben dadurch faktisch keine Wahl und Verspätungen sind vorprogrammiert. Besonders belastend ist der ausgeübte Druck auf die Familien: Wer die Richtlinien zur Aufwandspauschale nicht unterschreibt, riskiert den Verlust des Ferienbetreuungsplatzes. Eltern schweigen deshalb aus Angst vor Konsequenzen. Kritik wird so im Keim erstickt. Gleichzeitig werden Pädagoginnen gedrängt, Eltern zu sanktionieren. Das belastet das Vertrauen zwischen Eltern und Pädagoginnen und zwischen Kindern und Erwachsenen. Zudem zeigt sich eine rechtliche Lücke: Das Vorarlberger Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz schützt Familien nicht vor Aufwandspauschalen oder versteckten Tariferhöhungen. Am Ende bleibt die bittere Erkenntnis: Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie hängt letztlich noch immer allein von der Haltung der Wohnortgemeinde ab.
Angela Schmid, Feldkirch