Leserbrief: Zum demokratischen Wert von Volksbegehren

Die Initiatorinnen des Volksbegehrens “Dornbirner Kinderstation” werfen der Landesregierung vor, mit ihrer Entscheidung “genau den demokratischen Wert” zu verlieren, auf den sie sich berufen. Diese Aussage verdient Widerspruch. Ein Volksbegehren ist in Vorarlberg ein Konsultations-, kein Entscheidungsinstrument. Es verschafft einem Anliegen Gehör und zwingt die Politik zur Auseinandersetzung, bindet sie aber nicht an ein bestimmtes Ergebnis. Genau das ist sein demokratischer Wert, nicht ein Vetorecht. Eine Anhörung soll im Idealfall neue Argumente oder Erkenntnisse liefern, die ein Umdenken ermöglichen. Im Fall des Spitalcampus wurden die Pro- und Kontra-Argumente jedoch längst öffentlich ausgetauscht – in Arbeitsgruppen, in Landtagsausschüssen, in öffentlicher Landtagssitzung und in zahlreichen Medienberichten. Dass die Anhörung daran nichts Grundlegendes änderte, ist dann kein Zeichen von Oberflächlichkeit, sondern die logische Folge eines Themas, das bereits erschöpfend geprüft war. Wer daraus einen “Vertrauensbruch” konstruiert, verwechselt Konsultation mit Mitentscheidung. Würde ein Gespräch faktisch wie eine bindende Volksabstimmung wirken, nähme unsere Rechtsordnung Schaden. Die Schwellen dafür sind klar geregelt und lassen sich nicht durch eine Anhörung verschieben. Wäre jede Anhörung faktisch bindend, bräuchte es kein gewähltes Parlament mehr, sondern direkte Abstimmungen. Diesen Unterschied zu verwischen, mag rhetorisch wirksam sein, ist demokratietheoretisch aber unrichtig.
KommR Hanno Schuster, Höchst