Leserbrief: Politische Unvereinbarkeit

Leserbriefe / 04.08.2026 • 13:00 Uhr
Leserbrief: Politische Unvereinbarkeit

Nach dem Tod eines Jungrindes wurde umgehend ein Wolf zum Abschuss freigegeben. Kurz zuvor hatte die Landesregierung fast feierlich eine “Management”-Verordnung erlassen, die unter bestimmten Voraussetzungen das Töten von Bibern erlaubt. Verantwortlich ist jener Landesrat, in dessen Ressort neben Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei auch Natur-, Umwelt-, Gewässer- und Klimaschutz fallen. Diese Ressortverteilung bedeutet erhebliche strukturelle Zielkonflikte. Landwirtschaft, Forst und Jagd vertreten vorwiegend nutzungsorientierte Interessen. Natur- und Artenschutz müssen diesen Interessen notfalls Grenzen setzen. Wie soll beides glaubwürdig durch dieselbe politische Person vertreten werden, wenn bei Konflikten regelmäßig die geschützten Tiere weichen müssen? Wolf und Biber unterliegen dem europäischen Artenschutz. Ausnahmen vom Tötungsverbot sind keine gewöhnlichen Instrumente der Bestandsregulierung. Sie müssen fachlich begründet sein und dürfen nur erfolgen, wenn das angestrebte Ziel nachweislich nicht durch andere, insbesondere nichttödliche Maßnahmen erreicht werden kann. Zudem darf die Tötung weder den Erhaltungszustand verschlechtern noch die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands verhindern. Aufgabe eines Naturschutzlandesrates wäre es, auf Koexistenz gerichtete Lösungen voranzutreiben. Bedient werden aber hauptsächlich die Interessen von Landwirtschaft, Jagd und Fischerei. Eine vergleichbare Entschlossenheit zeigt sich beim Schutz von Klima, Gewässern und Ökosystemen indes nicht. Stattdessen wird die Schwächung des Naturschutzes als “Entbürokratisierung” und Naturzerstörung bisweilen zur (Hochwasser-)Schutzmaßnahme umgedeutet.

Ulrike Schmid, PhD, Götzis