Leserbrief: Väterrechte in Österreich 2026

Leserbriefe / 03.09.2026 • 15:15 Uhr
Leserbrief: Väterrechte in Österreich 2026

Wieder einmal macht mich eine Schlagzeile betroffen, da mir vor circa 20 Jahren das gleiche Unrecht widerfahren ist: „Vater kämpft seit Scheidung um Kontakt zum Sohn“. Wenn es darum geht, den Ex-Mann mit Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, Besuchscafés, kinderpsychologischen Gutachten, Gerichtskosten abzuzocken, dann sind die österreichischen Gerichte knallhart. Kein Pardon! Wenn es darum geht, dass Väter ihren Kontakt zu ihren Kindern halten können bzw. nicht verlieren, dann gelten plötzlich schwammige Auslegungen der Gesetze etc. In der Schlagzeile hieß es u. a., dass die Kindesmutter 44-mal gegen das Kontaktrecht verstieß, dass verhängte Geldstrafen nicht exekutiert werden. Das kann ich 1:1 bestätigen! Wenn Sie in Österreich wegen zu schnellen Fahrens geblitzt werden, müssen Sie die Strafe zahlen. Wenn Sie sich nicht an das Kontaktrecht halten, dann müssen Sie diese Strafe in den allermeisten Fällen nicht zahlen. Somit verpufft auch das letzte Druckmittel gegen solche charakterlosen „Mütter“. In der Zwischenzeit vergeht kostbare Zeit, und die Kindes-Entfremdung beginnt. So einfach machen sich das unsere Richter und Richterinnen auf Kosten der Männer und natürlich auch auf Kosten unserer Kinder! Warum? Weil in Österreich Väter offenbar nicht so viel wert sind wie sogar „Mütter“, die Kontaktverweigerung praktizieren! Und wir wundern uns darüber, wenn schon junge Männer die Aussage tätigen, dass sie keine Kinder haben möchten.Helmut Zeiner, Lustenau