Leserbrief: Kein Rückschritt im Naturschutz!

Vorarlberg war einmal Vorreiter im Naturschutz, auch dank mutiger und weitsichtiger Politiker*innen. Bereits das Landschaftsschutzgesetz aus dem Jahr 1973 enthielt einen Paragrafen für Uferschutz und eine Bewilligungspflicht für eine ganze Reihe von Vorhaben. 1981 wurde erstmals in Österreich ein Landschaftsschutzanwalt – der Vorgänger der heutigen Naturschutzanwaltschaft – bestellt. Ein weiterer Meilenstein war das Biotopinventar, bei dem von 1984 bis 1989 unter Federführung von Univ.-Prof. Georg Grabherr und mir alle ökologisch wertvollen Lebensräume Vorarlbergs erhoben wurden. Es folgte die Streuwiesenverordnung 1990. Im Auftrag der Landesregierung durfte ich beim Naturschutzgesetz 1997 mitwirken und u. a. den Biosphärenpark berücksichtigen. Die geplante Novelle des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftsentwicklung droht viele dieser Errungenschaften zunichtezumachen. Die Rechte der Naturschutzanwaltschaft würden massiv eingeschränkt, der Uferschutzbereich auf 5 Meter reduziert, der Moorschutz aufgeweicht, die Schwellenwerte für die Bewilligungspflicht von Straßen, Parkplätzen etc. angehoben u. v. m. Als ehemaliger Vorsitzender des Vorarlberger Naturschutzrates warne ich die Verantwortlichen dringend vor dieser Fehlentscheidung. Angesichts von Klimakrise und Biodiversitätsverlust können wir uns solche Rückschritte im Naturschutz nicht leisten. Dies ist ein Salto rückwärts für das Umweltrecht. Die Folgen müsste nicht nur die Natur, sondern auch die Vorarlberger Bevölkerung teuer bezahlen.
Mario Broggi, Vaduz