Eine Chaosfahrt mit 1,96 Promille

45-jähriger Alko-Lenker zu 1350 Euro unbedingter Geldstrafe verurteilt.
Feldkirch. Im Oktober 2016 kam es in Götzis zu einem kuriosen Unfall. Ein Betrunkener war mit seinem Wagen zunächst gegen eine Gartenmauer gefahren, setzte die Fahrt jedoch fort. Doch er kam nicht weit, da prallte er nochmals gegen einen Baum. Zwei Insassen, ein 47-jähriger Mann und eine 48-jährige Frau, wurden verletzt.
Äußerst aggressiv
Im Auto war alles blutverschmiert, die Beifahrerin hatte einen Schnitt im Gesicht. Immer noch wollte der Alkolenker seine Fahrt fortsetzen, doch dann wurde er auf der Gemeindestraße Blattur endgültig gestoppt. Dieses Mal von einer Polizeistreife. Da der Trunkenbold flüchten wollte, nahmen die Beamten ihm kurzerhand den Autoschlüssel ab. „Du Schwuchtel, ich mach euch kalt, ich bring euch um, …“ schimpfte und drohte der Angehaltene. Was bei der Verhandlung am Dienstag am Landesgericht Feldkirch rechtlich laut Richterin nicht als gefährliche Drohung zu werten ist. Für die Beamten vermutlich Alltag, dennoch räumt eine betroffene Polizistin ein, dass sie sich vorsichtig verhielt, weil sie den Mann nicht kannte und er sehr aggressiv auftrat. Doch damit nicht genug. Als die Rettung eintraf, um sich um die Verletzten zu kümmern, wollte der Lenker die Sanitäter abhalten. Schlussendlich landete der mit 1,96 Promille alkoholisierte Fahrer im LKH Rankweil.
Zum zweiten Mal
Eigentlich hätten sie nur essen, nicht trinken gehen wollen. Dann habe man im Pfadi-Heim allerdings Wein serviert und da habe es sich so ergeben, dass er plötzlich betrunken war. „Normal fahre ich dann immer mit dem Taxi, außerdem sind es nur 15 Gehminuten bis zu mir nach Hause“, erzählt der Angeklagte.
Dennoch – er setzte sich hinters Steuer. Und es war nicht das erste Mal, dass der Mann betrunken von einer Polizeistreife aufgegriffen wurde. „Vor sieben Jahren hat man mich schon mal alkoholisiert erwischt. Damals waren es 0,9 Promille. Ich war bei einer Veranstaltung“, gibt der Mann zu. Einen Monat Führerschein weg, Geldstrafe, danach angeblich keine Alkofahrten mehr. Bis auf die eine im Oktober eben.
Zumindest jetzt scheint der Mann den Ernst der Lage erkannt zu haben. Er hat sich in Therapie begeben, den Verletzten einen Anwalt organisiert und aus eigener Tasche Schadenersatz vorgeschossen, weil die Versicherung nur zögerlich zahlt. Zum Vorfall zeigt er sich geständig, kann angeblich nicht viel dazu sagen, weil er keine Erinnerung mehr hat. Die Richterin verurteilt ihn wegen fahrlässiger Körperverletzung unter besonders gefährlichen Verhältnissen zu einer unbedingten Geldstrafe von 1350 Euro. Weitere 450 Euro werden auf Bewährung ausgesprochen.
An Verfahrenskosten kommen noch 150 Euro dazu. Von der gefährlichen Drohung wird der Alkolenker freigesprochen.