Beim „Autoschnallen“ Polizisten Nase gebrochen

VN / 29.01.2026 • 14:56 Uhr
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eckertDer Angeklagte mit seinem Verteidiger Alexander Jehle bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch.

Dieb wurde auf WKO-Parkplatz beim Stehlen erwischt und setzte Polizei stark zu.

Feldkirch Im vergangenen August kam einem betrunkenen 36-jährigen Invaliden die Idee, auf dem Parkplatz der Feldkircher Wirtschaftskammer gegen 22 Uhr „sein Glück“ zu versuchen. Dieses suchte er konkret bei unversperrten Autos, wo er nur die Autoschnalle drücken musste und nach Wertgegenständen Ausschau hielt. „Ein Trend“, wie Staatsanwalt Elias Zortea bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch anmerkt.

Beim zweiten Wagen wurde er von zwei jungen Passanten beobachtet. Die vom Beschuldigten bis dahin erlangte Beute hielt sich mit einer Jacke, einem Gürtel, einem Essensgutschein und Batterien für ein Hörgerät in Grenzen. Die beiden Zeugen, sie sind derzeit beim Bundesheer, riefen die Polizei und teilten sich auf, um den Dieb im Auge zu behalten. Als die Polizei mit ihrem Dienstfahrzeug neben dem Dieb hielt, unterstützten die Passanten die Beamten, weil der Ertappte sich heftig wehrte.

Wuchtiger Faustschlag

Die Polizisten waren eindeutig als Beamte zu erkennen. Mehrfach forderte eine 23-jährige Polizistin und ihr 28-jähriger Kollege den Täter auf, stehenzubleiben, sich auszuweisen und zu erklären, was er an dem Fahrzeug mache. Stattdessen zog der 36-Jährige seine Kapuze über den Kopf und wollte türmen. Völlig grundlos holte der Angehaltene dabei aus und versetzte dem Beamten einen wuchtigen Faustschlag ins Gesicht. Die Folge: Nasenbeinbruch. Der Verletzte war einige Sekunden lange völlig benommen. Das Blut lief in Strömen auf den Boden. Die beiden Passanten eilten herbei, weil sie sahen, dass man Hilfe gebrauchen könne, bis die angeforderte Verstärkung eintraf. Sie halfen, den stark um sich Tretenden und Schlagenden am Boden zu fixieren. Einer der Helfer wurde verletzt und erlitt durch einen Tritt eine Zerrung am Oberkörper. Geld will er keines. „Sie haben sich vorbildlich verhalten“, findet Staatsanwalt Elias Zortea lobende Worte für das beherzte Einschreiten der beiden Männer.

Stark eingeschränkt

Verteidiger Alexander Jehle führt an, dass sein angeklagter Mandant aufgrund eines Gehirntumors und einer diesbezüglichen Operation stark eingeschränkt sei. Sowohl was optische Wahrnehmungen betrifft als auch bezüglich seines Gehörs. Während der Verhandlung kann der Angeklagte aber dem Prozess gut folgen. Er versteht alles und kann alle Fragen ohne Probleme beantworten. Hinsichtlich seiner Zurechnungsfähigkeit gibt es keine offensichtlichen Einschränkungen. Was sein Verhalten in jener Nacht betrifft, behauptet er, dass er Angst gehabt und schlecht gesehen habe, die Polizei nicht als solche wahrgenommen und nicht verstanden hätte, was das Ganze soll.

Keine Entschuldigung

Der Schöffensenat ist überzeugt, dass der Angeklagte einen räuberischen Diebstahl beging, Widerstand gegen die Staatsgewalt leistete und zudem Urkunden unterdrückte, was dem bislang Unbescholtenen eine bedingte Haftstrafe von 15 Monaten sowie 1440 Euro Geldstrafe einbringt. Der Polizist erhält 500 Euro Teilschmerzengeld. Einen Monat lang war er im Krankenstand und selbst danach hatte er immer wieder Kopfschmerzen. Das Urteil ist rechtskräftig.