Haft: Sexueller Übergriff im Maisfeld

Ein in Rumänien verurteilter Mörder stand vor Gericht, weil er eine beeinträchtigte Frau sexuell nötigte.
Feldkirch Der Angeklagte, geboren 1972, ist rumänischer Staatsangehöriger. Insgesamt weist er sieben Vorstrafen auf, davon sechs Eintragungen in Rumänien. Darunter eine Verurteilung wegen Mordes, eine weitere steht im Zusammenhang mit einem Fluchtversuch aus seiner Haft.
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Die Staatsanwältin schildert den Tatvorwurf: Der Beschuldigte soll am 19. Juli 2025 eine drogenabhängige Frau kennengelernt und ihren Zustand ausgenutzt haben. Sie sei damals alkoholisiert und auf Entzug gewesen. Beide fuhren mit dem Zug nach Hohenems, wo sie ihn um eine Zigarette bat. Er hatte zudem eine Flasche Cognac bei sich, von der er ihr einen Schluck abgab. Anschließend liefen sie rund eine Stunde gemeinsam weiter. Wahrscheinlich, weil er ihr Drogen versprach. In der Nähe eines Maisfeldes soll der Mann zudringlich geworden sein, die Beine der Frau gepackt und mit den Fingern unter ihre Hose eingedrungen sein.
Das Opfer wehrte sich, trat um sich und schrie nach Hilfe. Drei Passanten reagierten nicht, eine Anwohnerin alarmierte schließlich die Polizei. Die Frau erstattete Anzeige. An den Vorfall konnte sie sich erinnern, hatte bei der Verhandlung jedoch aufgrund von Drogenkonsum mehrere Erinnerungslücken.
In Aussagen verstrickt
Der Angeklagte selbst bestreitet vor Gericht jede Gewaltanwendung. Er behauptet, alles sei einvernehmlich gewesen. Die Frau sei als erstes zu ihm gekommen, um ihn am Bahnhof Hohenems nach einer Zigarette zu fragen. ,,Sie hat gefragt, ob ich Drogen habe oder etwas auftreiben könne”, schildert der Beschuldigte. Er habe nein gesagt, denn er nehme keine Drogen. Aber sie könnten spazieren gehen und Sex haben. Daraufhin habe sie ja gesagt – zum Spaziergang. Bei einer früheren Verhandlung in derselben Sache wollte sich der Angeklagte noch daran erinnern, dass die Frau ihn nach Sex gefragt habe.
Auch bezüglich des Vorgangs im Maisfeld verändern sich seine Aussagen. Während er zuerst angab, sie bis zum Intimbereich berührt zu haben, spricht er vor Gericht nur noch von einer Berührung am Bauch. Auf Nachfrage der Richterin legt er sich im Gerichtssaal auf den Boden, um seine Darstellung der Situation im Maisfeld zu demonstrieren.
Zeugen zeichnen anderes Bild
Ein Gruppeninspektor der Polizei und damals Sachbearbeiter in diesem Fall wird als Zeuge einvernommen. Er schildert das Opfer damals als benommen und hilflos, mit verzögerten Antworten, insgesamt jedoch authentisch und glaubwürdig. Die Frau habe ihm gegenüber angegeben, dass der Mann sie ins Maisfeld gezogen, ihre Hose heruntergezogen und seine Finger eingeführt habe.
Eine weitere Zeugin erzählt, wie sie durch ihren Hund auf die Frau aufmerksam wurde. Diese habe ihr gesagt, sie sei vergewaltigt worden. Dabei sie einen verwirrten und deutlich durch Alkohol und Drogen beeinträchtigten Eindruck gemacht.
Weitere Zeugen berichten von Begegnungen am Bahnhof und im Zug. Alle stimmen darin überein, dass der Angeklagte immer in der Nähe seines Opfers geblieben sei.
Vier Jahre Gefängnis
Das Schöffengericht verhängt vier Jahre Haftstrafe, die bereits abgesessene Untersuchungshaft wird angerechnet. Die Richterin verweist auf die widersprüchlichen Aussagen des Angeklagten und sieht es als erwiesen an, dass er die Beeinträchtigung des Opfers damals ausgenutzt habe. Bereits das teilweise Eindringen mit den Finger ohne Zustimmung gelte als Vergewaltigung. Ein weiterer Grund sei die höhere Glaubwürdigkeit des Opfers, das keinen Schadenersatz fordert und seine Aussagen nicht dramatisiert. Nach Rücksprache mit seinem Anwalt verzichtet der Angeklagte auf Rechtsmittel, das Urteil ist somit rechtskräftig.