Am Ende entscheidet der Minister

Vorarlberg / 02.04.2018 • 19:01 Uhr
Der Unterricht ändert sich ständig. Mit der Bildungsreform kommt eine neue große Veränderung auf Schulen zu. Apa
Der Unterricht ändert sich ständig. Mit der Bildungsreform kommt eine neue große Veränderung auf Schulen zu. Apa

Bildungsreformgesetz zeigt, dass auch weiterhin die Politik über eine Schulmodellregion entscheidet.

Schwarzach Gesucht wird: Leitung der Bildungsdirektion Vorarlberg. Befristet auf fünf Jahre, Vollzeit, Beginn ehestmöglich, Monatsgehalt 8884 Euro und 70 Cent. So lautet die Stellenanzeige, die seit wenigen Tagen zu lesen ist. Damit zeigen sich erstmals Auswirkungen der Bildungsreform, die im Sommer 2017 im Nationalrat beschlossen wurde. Ab 1. Jänner 2019 werden der Landesschulrat und große Teile der Schulabteilung in einer Bildungsdirektion zusammengefasst. Das nötige Landesgesetz befindet sich mittlerweile in Begutachtung und offenbart Details zur Direktion, zu den Schulclustern und dem Modellregion-Paragrafen.

Bei umfangreichen Vorhaben wie den Änderungen im Bildungsbereich reicht ein Bundesgesetz nicht aus, auch Länder müssen Regeln ändern. Vorarlberg tut dies nun mit dem „Bildungsreform-Anpassungsgesetz 2018 – Sammelgesetz“. Vieles ist technischer Natur. So muss auf neue Gesetze des Bundes verwiesen werden, zudem ändern sich Zuständigkeiten, die vom Land zur Bildungsdirektion wandern.

Weisungen von beiden Seiten

Die Bildungsdirektion ist eine sogenannte Mischbehörde, also Bundes- und Landesverwaltung befinden sich unter einem Dach; auch physisch. Die Mitarbeiter der Schulabteilung im Land ziehen in das Gebäude des jetzigen Landesschulrats um. Der Direktor ist Bundesbeamter und steht beiden Verwaltungseinheiten vor, kann also von beiden Seiten Weisungen empfangen. Matthias Germann, Leiter der Abteilung für Gesetzgebung im Land, erläutert: „Das Land darf dem Bildungsdirektor auch Weisungen in Bereichen erteilen, die eigentlich in Bundeskompetenz fallen. Sollte der Minister ebenfalls eine Weisung aussprechen, die der anderen Weisung widerspricht, gilt die des Ministers.“ Die Schulaufsicht wird zukünftig von einem pädagogischen Dienst wahrgenommen, weshalb die Schulinspektoren der Vergangenheit angehören. In der Bildungsdirektion beginnt zudem das Prozedere für eine mögliche Schulmodellregion.

Diese ist in der Vorarlberger Politik bekanntlich gewünscht. Zumindest steht am Ende des Bildungsforschungsprojekts die gemeinsame Schule der Zehn- bis 14-Jährigen. Lehrer und Eltern müssen einem Schulversuch zur gemeinsamen Schule zustimmen, und zwar pro beteiligter Schule. Die Lehrerzustimmung gilt nur, wenn zwei Drittel mitstimmen. Insgesamt muss ein Drittel der Abstimmungsberechtigten zustimmen. Dies war schon bekannt. Ein Umstand war bisher noch nicht geklärt, doch jetzt steht fest: Am Ende hat doch die Politik das letzte Wort, wie aus dem Gesetzesentwurf hervorgeht. Die Bildungsdirektion beantragt nämlich beim zuständigen Minister einen Modellversuch. Nachdem er genehmigt wird, regeln Land und Bund die Details in einer 15a-Vereinbarung, die dann auf beiden Seiten beschlossen werden muss. Schließlich betrifft der Modellversuch die Schulorganisation, und die ist Bundessache. Kurzum: Ohne Zustimmung von Bundesseite geht auch weiterhin nichts.

Benennung des Clusterleiters

Die Bildungsdirektion erhält weitreichende Befugnisse. Der Bildungsdirektor kann zum Beispiel den Leiter eines Schulclusters bestimmen. Die Cluster sind ebenfalls neu und eigentlich nichts anderes als ein Zusammenschluss mehrerer Schulen. Die Agenden der Schuldirektoren wandern zum Clusterleiter, die verbliebenen Aufgaben übernimmt ein Schulleiter. Ein Cluster kann 200 bis 2500 Schüler und bis zu acht Schulen umfassen. Ausnahmen für kleinere Cluster sind vorgesehen, sollte dies geografisch sinnvoll sein. Ein Cluster soll unterschiedliche Schulen enthalten, zum Zweck der Inklusion auch eine Sonderschule. Cluster sind ab dem neuen Schuljahr möglich.

Das Land hat der Bildungsdirektion Aufgaben zu übertragen, die über das Bundesgesetz hinausgehen. Die Vorarlberger Direktion übernimmt etwa die Agenden der Landwirtschaftsschule und Teile der Schulerhaltung, wie die Beschaffung von Computern. Die Bewerbungsfrist für den Posten des ersten Vorarlberger Bildungsdirektors läuft noch bis 2. Mai.

„Das Land darf auch Weisungen in Bereichen erteilen, die in Bundeskompetenz fallen.“

Am Ende entscheidet der Minister

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