GSVG-Befreiung

schwarzach. Gewerbetreibende und Ärzte können rückwirkend für das Jahr 2013 eine Befreiung von der Kranken- und der Pensionsversicherung bei der Sozialversicherung der gewerblichen
Wirtschaft (SVA) beantragen. Für Ärzte besteht die Befreiungsmöglichkeit nur hinsichtlich der Pensionsversicherung. Voraussetzung für die Befreiung ist, dass der Jahresumsatz 2013 maximal 30.000 Euro und die steuerpflichtigen Einkünfte 2013 maximal 4641,60 Euro nicht übersteigen. Der Befreiungsantrag kann bis zum 31. Dezember bei der SVA eingebracht werden. Seit 1. 7. 2013 kann die Befreiung auch während des Bezuges von Kinderbetreuungsgeld bzw. bei Bestehen einer Teilversicherung während der Kindererziehung beantragt werden, wenn der monatliche Umsatz 2500 Euro und die monatlichen Einkünfte 386,60 Euro nicht übersteigen.
Antragsberechtigt sind Jungunternehmer (maximal 12 Monate GSVG-Pflicht in den letzten 5 Jahren), Männer über 65 Jahre und Frauen über 60 Jahre. Weiters sind Personen über 57 Jahre antragsberechtigt, wenn sie die jeweiligen Grenzen in den letzten 5 Jahren nicht überschritten haben.
Gerhard Fend, Bahl Fend Bitschi Fend Steuerberatung, office@bfbf.at