Immer auf die kleinen Unternehmer

Eine Person, doppelte Kosten. Dieses Prinzip macht den EPU zu schaffen.
Feldkirch. (VN-sca) Die Abgeordneten zum heutigen Wirtschaftsparlament werden einen Antrag einbringen, der die Ein-Personen-Unternehmen (EPU) entlasten soll. Sie reagieren damit nicht auf die Kritik des Rings Freiheitlicher Wirtschaftstreibender, der vergangenen Freitag anhand von Beispielen aufzeigte, wie Ein-Personen-Unternehmen von den Sozialversicherern drangsaliert werden. Allerdings nur „im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten“, wie VGKK-Vorstand Manfred Brunner auf die Kritik reagierte, und was nichts daran änderte, dass etliche EPU der „Abhängigkeit“ von einem Auftraggeber, also quasi eines Angestelltenverhältnisses, geziehen werden.
Aber um diese Causa geht es bei der Vollversammlung der Wirtschaftskämmerer nicht. Dort wird nämlich ein Antrag eingebracht, der den EPU überhöhte Müllgebühren ersparen soll.
Durch die pauschale Einbeziehung von Gewerbebetrieben in die Systemabfuhr vieler Gemeinden entstehe derzeit eine ungerechtfertigte Doppelbelastung für Ein-Personen-Unternehmen und Kleinstunternehmen, die häufig einer Mehrfachverrechnung von Abfallgrundgebühren unterliegen, weil sie etwa ihr Büro im Wohnhaus haben.
Die Wirtschaftskammer-Abgeordneten werden heute vom Land Vorarlberg fordern, im Abfallwirtschaftsgesetz Rahmenbedingungen zu schaffen, um Doppelbelastungen für EPU durch Mehrfachverrechnungen von Abfallgrundgebühren durch die Gemeinden zu verhindern. Die Vorarlberger Gemeinden behandeln das Thema unterschiedlich: 45 Gemeinden haben derzeit keine Verordnung zum Einbezug von Gewerbebetrieben in die kommunale Systemabfuhr erlassen. Andere Gemeinden staffeln ihre Gebühren nach Unternehmensgröße. Wieder andere heben eine jährliche Grundgebühr für Gewerbebetriebe ohne Staffelung ein, und dann gibt es jene, die eine jährliche Gebühr mit Einschränkung auf haushaltsübliche Mengen einkassieren.
