Tipps zum Jahresende

» EA-Rechner: Bei Einnahmen- Ausgaben-Rechnern gilt das sogenannte Zufluss-/Abflussprinzip. Für die steuerliche Erfassung der Einnahmen bzw. der Ausgaben ist das Datum der Zahlung maßgebend. Durch das Verschieben von Einnahmen in das Jahr 2014 oder das Vorziehen von Ausgaben in das Jahr 2013 kann der Gewinn des laufenden Jahres noch beeinflusst werden.
» Zukunftssicherung: Zuwendungen des Dienstgebers für zukunftssichernde Maßnahmen seiner Dienstnehmer sind bis 300 Euro (pro Jahr und Dienstnehmer) lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei. Voraussetzung ist, dass sie für alle Dienstnehmer oder für bestimmte Gruppen von Dienstnehmern geleistet werden. Dazu gehören beispielsweise die Prämien für Lebens-, Unfall oder Krankenversicherungen.
» Energieabgabenvergütung: Produktionsbetriebe können sich die bezahlte Energieabgabe teilweise rückerstatten lassen. Der Antrag für die Vergütung der Energieabgabe muss spätestens fünf Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres beim Finanzamt eingebracht werden. Die Vergütung für das Jahr 2008 ist somit noch bis zum 31.12.2013 möglich.
