Eine Stütze im Härtefall

Überbrückungshilfe für Kleinunternehmen für Grüne nur „Tropfen auf den heißen Stein“.
Schwarzach. Es gibt viele unvorhersehbare Ereignisse, die einem Ein-Personen- oder Kleinstunternehmer zusetzen, im Ernstfall auch existenzbedrohend sein können: z. B. Krankheit oder Unfall oder der Ausfall eines wichtigen Kunden. Nun konnte für diese Unternehmen eine Erleichterung erzielt werden. Um Härtefälle abzufeden, hat sich die Wirtschaftskammer für die Unterstützung betroffener Unternehmen stark gemacht. SVA-Versicherte mit geringem Einkommen können ab sofort eine Überbrückungshilfe beantragen.
Konkret bedeutet das, dass die vorgeschriebenen Sozialversicherungsbeiträge zur Hälfte erlassen werden. Diese Hilfe gibt es einmalig und grundsätzlich für drei Monate. Bei besonders schweren Fällen auch für bis zu sechs Monate. Susanne Rauch, Sprecherin der Ein-Personen-Unternehmen in der Wirtschaftskammer Vorarlberg, zeigt sich jedenfalls zufrieden. Mit der Überbrückungshilfe sei ein weiterer Schritt zur Ausdehnung des sozialen Sicherheitsnetzes von Selbstständigen gelungen.
Wolfgang Pendl, stv. Landessprecher der Grünen Wirtschaft und Mitglied des erweiterten Präsidiums der Wirtschaftskammer, lobt zwar die Entwicklung, die für Kleinunternehmen in Gang gekommen ist, und dass man erkannt habe, dass Handlungsbedarf bestehe. Die Maßnahmen bezeichnet er aber als ungenügend. „Die Regelung gilt für Unternehmer mit einem maximalen monatlichen Einkommen von 1100 Euro. Das bedeutet, es geht um Beträge zwischen 600 und 700 Euro“, rechnet er vor. Das sei zwar besser als nichts, aber letztlich nur ein Tropfen auf den heißen Stein. „Dazu kommt: Es gibt keinen Rechtsanspruch. Das heißt, ob jemand die Überbrückungshilfe erhält, bestimmt ein Beamter der SVA“, so Pendl weiter.
Dazu komme, dass die Wirtschaftskammer einen Existenzsicherungsfonds verwalte, in dem 1,3 Millionen Euro liegen. Im vergangenen Jahr seien davon aber lediglich 3000 Euro ausgeschüttet worden. „Wenn man das Geld nicht für die Mitglieder verwendet, macht mich das zornig“, betont Pendl. Auch EPU-Sprecherin Susanne Rauch ist sich bewusst, dass es für die Kleinunternehmer noch einiges zu tun gebe. Vor allem eine Verbesserung des Krankengeldes für Selbstständige sei ein großes Anliegen. Denn derzeit besteht der Anspruch erst ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Rauch pocht darauf, diesen bereits nach der vierten Krankheitswoche zu realisieren. Zudem sei eine Erhöhung der Unterstützungsleistung auf 50 Euro pro Tag notwendig.
Noch weitere Hemmschuhe
Für Wolfgang Pendl wäre eine Absicherung in Form einer Betriebsunterbrechungsversicherung, die die Wirtschaftskammer zu einem günstigen Satz anbietet, eine wichtige Maßnahme. Das habe man auch im Wirtschaftsparlament vorgeschlagen. Allerdings ohne Erfolg. „Unser Modellvorschlag wurde, ohne darüber nachzudenken, abgelehnt“, zeigt sich Pendl, der die Abschaffung des Selbstbehaltes beim Arztbesuch und die Halbierung der Mindestbeitragsgrundlage als weitere Hemmschuhe für die Kleinunternehmer sieht, enttäuscht.
Der Sozialversicherungsbeitrag wird zur Hälfte erlassen.
Susanne Rauch, EPU-Sprecherin
Die Maßnahme hat eher symbolischen Charakter.
Wolfgang Pendl, Grüne Wirtschaft