Sachbezüge

Markt / 23.03.2014 • 18:43 Uhr
Mag. Gerhard Fend
Mag. Gerhard Fend

schwarzach. ­Sachbezüge sind Vorteile aus einem Dienstverhältnis die nicht in Geld bestehen. Sie werden als Teil des Entgeltes betrachtet und sind somit steuerpflichtig.

Dienstwohnungen: Wird einem Dienstnehmer

eine Wohnung verbilligt oder kostenlos zur Verfügung gestellt, liegt ein steuerpflichtiger Sachbezug vor. In Vorarlberg wird ein Richtwert von 7,92 Euro/m2 herangezogen. Bei einer arbeitsplatznahen Wohnung bis zu einer Größe von 30 m2 wird kein Sachbezug angesetzt.

Dienstfahrzeuge: Darf ein Dienstnehmer ein Firmenfahrzeug auch für private Fahrten nutzen, beträgt der Sachbezug 1,5 % der tatsächlichen Anschaffungskosten des Pkw (seit März 2014 maximal 720 Euro/Monat). Wenn durch ein Fahrtenbuch nachgewiesen wird, dass die Privatfahrten unter 500 km/Monat liegen, beträgt der Sachbezug 0,75 % (maximal 360 Euro /Monat).

Zinsersparnis: Bei unverzinslichen oder zinsverbilligten Gehaltsvorschüssen oder Arbeitgeberdarlehen wird der als Sachbezug anzusetzende Zinssatz jedes Jahr neu festgesetzt.

Für das Jahr 2014 beträgt der Zinssatz 1,5 %. Für Darlehen und Vorschüsse bis zu einem Betrag von 7300 Euro muss kein Sachbezug berücksichtigt werden.

Mag. Gerhard Fend
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office@bfhf.at; Bahl Fend Bitschi Fend Steuerberatung GmbH & Co KG