Wohnbauförderung: System vereinfacht

Markt / 25.03.2014 • 22:05 Uhr

Ab 1. April gelten die neuen Wohnbauförderungsrichtlinien.

bregenz. (VN-hrj) Mit den neuen Bestimmungen wolle man die soziale Ausrichtung der Wohnbauförderung stärken, ohne die Ökologie zu vernachlässigen, und zum leistbaren Wohnen beitragen, sagt Wohnbau-Landesrat Karlheinz Rüdisser. Das System wurde vereinfacht: „Aus bisher fünf Förderstufen wurde eine Basisförderung mit Bonussystem geschaffen“, informiert Landeshauptmann Markus Wallner. Die Basisförderung kann durch Boni für Kinder, niedriges Einkommen, eine verdichtete Bauweise und energetische, ökologische oder barrierefreie Ausführung erhöht werden. Ein Beispiel: Ein Vier-Personen-Haushalt mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern sowie einem Monatseinkommen von 3200 Euro erhielt bisher 45.500 Euro, jetzt sind es 67.600 Euro.

Neu ist auch, es gibt nur noch zwei Einkommensgrenzen: 2800 Euro für Ein-Personen-Haushalte und 5000 für mehrere Personen. Die Kreditlaufzeit wird von 27 auf 35 Jahre verlängert. Mit der Sanierungsförderung will das Land künftig Gesamtsanierungen stärker unterstützen.

„In der Wohnbeihilferichtlinie 2014 wurden Wohnbeihilfe und Wohnungszuschuss in ein einheitliches Berechnungssystem zusammengeführt“, erklärt Rüdisser. Vorarlberg verfüge derzeit über 150.000 Wohneinheiten, zwei Drittel seien privat, ein Drittel Mietwohnungen. Es brauche aber einen „gesunden Mix“. So sollen bis 2018 rund 2500 gemeinnützige Neubauwohnungen entstehen. Auch auf dem Land, wo nun Einheiten in zehn Ortschaften gebaut werden, die bisher keine gemeinnützigen Wohnungen hatten.

2014 stehen für die Wohnbauförderung 171 Mill. Euro zur Verfügung, davon 75 Mill. vom Bund.