Schweizer lieben das Baurecht

Markt / 09.05.2014 • 19:20 Uhr
In Vorarlberg wird noch nicht oft im Baurecht gebaut.  VN/Hofmeister
In Vorarlberg wird noch nicht oft im Baurecht gebaut. VN/Hofmeister

Was hierzulande ­spärlich genutzt wird, ist über der Grenze gang und gäbe.

Schwarzach. Bauland für die Vorarlberger Wirtschaft ist Mangelware. Das entspricht nur der halben Wahrheit. Denn: Betriebsflächen gibt es genügend, aber eben oft nur im Baurecht zu erwerben. Grundstückseigentümer wollen ihren Boden oft nicht ganz hergeben und wollen ihren Nachkommen noch etwas hinterlassen können und vergeben Betriebsflächen daher vorwiegend im Baurecht.

Weiter verschärft wird die Situation durch potente, große Unternehmen des Landes, die sich bereits jetzt für die Zukunft mit genügend Bauland eindecken, sowie durch Investoren, die sich Hoffnungen machen, dass die Preise für Gewerbeflächen noch steigen. Mitbewerbern fehlt da oft die Finanzkraft, um an ein Grundstück zu gelangen. Dieser Mix führt dann zum Gefühl, dass es in Vorarlberg an Gewerbeflächen mangelt.

Baurecht von Kommunen

Deshalb ist Elmar Girardi, Geschäftsführer der ZIMA Projektbau GmbH, die auch den Schweizer Markt bearbeitet, überzeugt, dass „die Vergabe im Baurecht über kurz oder lang zwangsläufig an Beliebtheit gewinnen wird“. Beliebtheit, die bei einem Blick über die Grenze längst zugegen ist. „Wir haben schon zahlreiche Projekte in der Schweiz im Baurecht realisiert“, sagt Girardi. Wobei die Baurechtsvergeber oft Kommunen seien.

Während in Vorarlberg vor allem Handelsunternehmen und Tankstellen das Baurecht nutzen, ist die Erwerbsvariante in der Schweiz bei Betrieben quer durch alle Branchen beliebt. Darüber hinaus werden jenseits des Rheins sogar Wohnungen im Baurecht errichtet. Dabei gibt es genügend Gründe, gerade für Unternehmer nicht auf Eigentum zu pochen. „Während bei der Kreditrückzahlung nur die Zinsen von der Steuer absetzbar sind, kann der Baurechtszins komplett abgesetzt werden“, erklärt Expertin Petra Kreuzer von Immosolution.

Zudem würden durch das Baurecht die Bücher nicht belastet, was in Zeiten von Basel III sicherlich von Vorteil wäre.

In der Regel läuft ein Vertrag zwischen 10 und 100 Jahren. Vertraglich kann dann vereinbart werden, ob der Baurechtvergeber das Objekt ablösen muss, ob eine Kaufoption oder Vertragsverlängerung festgehalten wird. „Möglichkeiten gibt es jedenfalls viele, und Unternehmen bleiben so möglichst flexibel. Welcher Betrieb bleibt denn schon 50 Jahre am gleichen Standort, und oberste Premisse ist nach wie vor die Lage“, sagt Kreuzer und kann deshalb blos raten, „bei Grundstücken in bester Lage nur zuzuschlagen, wenn es auch im Baurecht ist.“

Vorteile des Baurechts

» Kosten für den Erwerb fallen weg

» Volle Rechtssicherheit für den Bauführer

» Steuerliche Vorteile, Flexibilität für die Unternehmen

» Für den Grundstückseigentümer: Wertanlage Liegenschaftseigentum

» Erlös durch die Vermietung der Fläche