Eine Kommission gegen “absurde Vorschriften”

Obmann Metzler: Tourismus leidet unter unverständlichen und teuren Verordnungen.
Schwarzach. (VN-sca) Die Schaffung einer Antibürokratie-Kommission mit dem Schwerpunkt „Tourismusbetriebe“ fordert der Chef der Sparte Tourismus in der WKV, Hans Peter Metzler. „Verordnungen, Normen und zum Teil fast schon absurde Vorschriften haben ein akzeptables Maß längst überschritten“, poltert er und nennt als Beispiel die neue Allergenverordnung.
Besonders bei Baumaßnahmen, Umbauten und Renovierungen feiere die Bürokratie fröhliche Urstände. „Kosten und Zeitaufwand für teilweise äußerst fragwürdige Maßnahmen explodieren.“
Ständige Kommission
Und er setzt dabei auf riskante Maßnahmen: „Es muss auf Landesebene eine ständige Kommission zur Deregulierung geschaffen werden, die dem entgegentritt.“ Ob ihm bewusst ist, dass jede Kommission wieder Bürokratie gebiert? Dennoch hat er schon Vorstellungen über die Zusammensetzung: Vertreter der Wirtschaft, der Behörden und Experten aus den verschiedenen Fachgebieten. Das Gremium soll vierteljährlich zusammenkommen.
Drei Aufgaben soll die Kommission erfüllen: Die Sicherstellung, dass die Vorschriften auch wirtschaftlich vertretbar sind, eine Diskussion darüber, ob bestehende Vorschriften und Normen noch Sinn machen und die Gewährleistung, dass die Vorschriften und Normen auch von allen Behörden in allen Landesteilen gleich verstanden und ausgelegt werden. Für seinen Vorstoß nennt der Interessenvertreter auch konkrete Beispiele:
Einem Hotel, das die Zimmer renovieren wollte, wurde die Anhebung der Raumdecken im Bestand vorgeschrieben. Eine Forderung aus dem Arbeitnehmerschutz, die allerdings unmöglich zu erfüllen war. Die Behörde war flexibel: Alternativ verordnete sie die Anschaffung eines Staubsaugerroboters, damit sich kein Mitarbeiter durch das Betreten des Zimmers darin verletzen könne. Betten machen und Fenster putzen dürfen dieselben Mitarbeiter in denselben Zimmern ohne weitere Vorsichtsmaßnahmen.
Verhältnismäßigkeit
An Lärmschutz und Lüftung verzweifeln die Gastronomen häufig: Die Vorschrift, Fenster von Gasträumen abends aus Gründen des Lärmschutzes zu schließen, lässt sich machen. Schwierig ist aber, dass gleichzeitig eine bestimmte Fensterfläche für die Be- und Entlüftung geöffnet sein muss. Damit das gewährleistet wird, müssen auch kleine Gaststätten eine mechanische Be- und Entlüftung einbauen. Kostenfaktor: Zwischen 30.000 und 40.000 Euro auch bei kleinen Betrieben. „Wo bleibt da die Verhältnismäßigkeit?“, fragt Metzler.
Für Metzler ist es höchste Zeit, die Notbremse zu ziehen: „Wir wollen die Sicherheitsstandards nicht nach unten schrauben. Wenn sich jedoch bei vielen Vorschriften die Verhältnismäßigkeit nicht erkennen lässt, können wir nicht mehr zuschauen“, so der Hotelier. Ob die Mitglieder ebenfalls dieser Meinung sind, wird in einer Mitgliederbefragung ermittelt.
Wenn bei Vorschriften die Verhältnismäßigkeit nicht erkennbar ist, können wir nicht zuschauen.
Hans Peter Metzler