Kalte Progression

Markt / 06.07.2014 • 18:26 Uhr
Dr. Peter Bahl
Dr. Peter Bahl

schwarzach. Die Einkommensteuer ist eine progressive Steuer, da sie prozentuell stärker steigt (fällt) als ihre Bemessungsgrundlage. Kalte Progression liegt vor, wenn eine Person eine steigende Grenzsteuerbelastung zu tragen hat, ohne dass ihr Einkommen real gewachsen ist. Lohn- bzw Einkommenssteigerungen liegen derzeit nur wenig über der Inflationsrate und führen daher zu einer Verminderung der realen Nettoeinkommen. Nur eine laufende Anpassung der Einkommensteuerstufen an die Inflationsrate könnte eine solche kalte Progression verhindern. Die Dynamisierung der Einkommensstufen könnte von der Finanzverwaltung vor dem 1.1. des Folgejahres im Verordnungswege verlautbart werden. Diese Vorgehensweise würde den Staat real kontinuierlich immer ärmer machen.

Derzeit wird ein Einkommen bis 11.000 Euro nicht besteuert. Über 11.000 bis 25.000 Euro beträgt der Grenzsteuersatz 36,5 %; über 25.000 bis 60.000 Euro beträgt dieser Satz 43,2143 % und über 60.000 Euro beträgt die Steuer 50 %. Die Steuerbegünstigungen der Sonderzahlungen für Dienstnehmer und die Gewinnfreibeträge für Unternehmer sind bei der tatsächlichen Steuerbelastung noch zu berücksichtigen.

office@bfbf.at; Bahl Fend Bitschi Fend Steuerberatung GmbH & Co KG