Nun heißt es Bitte warten

Scheier: Staatsanwaltschaft will sich mit dem Urteil nicht abfinden und erhebt Nichtigkeitsbeschwerde.
Feldkirch. (VN-ec) Am Montagabend wurden zu später Stunde am Landesgericht Feldkirch der ehemalige Tankstellenbetreiber Christoph Scheier und ein Oberländer Rechtsanwalt vom Vorwurf des schweren Betruges freigesprochen. Der Unternehmer musste sich dem Vorwurf der Anklagebehörde stellen, dass er verspätet Konkurs angemeldet und somit drei Treibstofflieferanten um knapp eine Million Euro geprellt habe. Mit angeklagt war sein Anwalt, der bemüht war, ein Sanierungskonzept für die Tankstellen zu entwerfen. Der Konkurs war zwar unabwendbar, doch der Senat glaubte den beiden Beschuldigten, dass sie bis zuletzt zumindest gehofft hatten, eine andere Lösung zu finden. Zahlreiche Zeugen hatten bestätigt, dass dies nicht so aussichtlos war, wie man vielleicht annehmen könnte.
Freisprüche werden bekämpft
Viele Freunde, Bekannte und Verwandte waren zur Urteilsverkündung am fünften Prozesstag gekommen. Sie alle waren erleichtert und glücklich über die Freisprüche. Doch Staatsanwalt Robert Mader ließ sich die Entscheidung, ob er das Urteil akzeptierte, zunächst noch offen.
Gestern erklärte der Leiter der Staatsanwaltschaft, Wilfried Siegele, auf VN-Anfrage, dass die Anklagebehörde die Freisprüche mit Nichtigkeitsbeschwerde bekämpfen wird. Somit wird sich der OGH in Wien der Sache noch einmal annehmen müssen. Der OGH kann die Beschwerde als unzulässig zurückweisen oder sie für unbegründet erachten. Er kann das Urteil aber auch aufheben und die Causa neuerlich zur Verhandlung an die erste Instanz zurückverweisen. Auch selbst entscheiden könnte das Obergericht, doch das ist selten der Fall. Nun heißt es neuerlich warten. Bis der Oberste Gerichtshof in dieser Sache eine Entscheidung trifft, werden jedenfalls etliche Monate vergehen.