Privatausflug wird teures Vergnügen

Grenzgänger dürfen ab 1. Mai unverzollte Firmenfahrzeuge nicht mehr privat nutzen.
Schwarzach. „Ich empfinde es als eine Schikane mehr“, ärgert sich Herbert Fechtig, der Obmann des Vorarlberger Grenzgängerverbandes und spricht die Tatsache an, dass ab dem 1. Mai 2015 Beschäftigte mit Wohnsitz in der EU ihre Firmenfahrzeuge von in Liechtenstein oder der Schweiz ansässigen Firmen nicht mehr für private Fahrten innerhalb der EU verwenden dürfen. Künftig darf der Grenzgänger nämlich ein in der EU unverzolltes Fahrzeug nur noch für Fahrten zwischen Arbeitsplatz und Wohnort oder für die Ausführung einer im Arbeitsvertrag vorgesehenen Aufgabe verwenden, zum Beispiel, wenn der Mitarbeiter im Kundendienst eingesetzt wird. Zuvor war die private Nutzung des Fahrzeugs erlaubt, wenn dies im Arbeitsvertrag so festgehalten wurde und die Nutzung in „untergeordneter Weise“ stattfand.
Wer erwischt wird, zahlt
„Schuld“ ist die EU-Kommission, die die Verwendung von drittländischen Kfz in der EU neu regelt. Ein kurzer Zwischenstopp auf dem Weg zur Arbeit dürfte dann zwar noch erlaubt sein. Bei einem Umweg wird es schon schwieriger. Ein reiner Privatausflug oder eine Einkaufsfahrt werden aber richtig teuer, wenn man kontrolliert wird. „Fährt man mit dem Auto nur schnell mal Brötchen holen und kommt in eine Kontrolle, kann es passieren, dass das Fahrzeug stehen gelassen werden muss und erst bei einer Verzollung mit Strafe das Fahrzeug wieder gefahren werden darf“, sagt Fechtig. Mit Steuern und Einfuhrzoll kann das laut Experten zwischen 25 und 30 Prozent des Fahrzeugwertes ausmachen. Eine erneute Schikane sei es für ihn deshalb, sagt der Grenzgänger-Obmann, weil die Benutzung des Fahrzeuges bei Grenzgängern immer schon ein Bestandteil des Arbeitsvertrages sein musste. „Zudem musste das Fahrzeug beim Finanzamt über die Einkommensteuer gemeldet werden und Einkommensteuer bezahlt werden. Für die private Nutzung wurden 1,5 Prozent vom Kaufpreis monatlich zum zu versteuernden Einkommen hinzu- gerechnet“, erklärt er weiter.
Ausgenommen von der Firmenfahrzeugregelung sind laut Liechtensteinischer Landesverwaltung übrigens in der EU wohnhafte natürliche Personen als Einzelunternehmer mit einer in Liechtenstein oder Schweiz gelegenen Betriebsstätte. Aber was ist nun zu tun? Die Landesverwaltung des Fürstentums empfiehlt etwa Arbeitgebern in Liechtenstein und der Schweiz, die Arbeitsverträge mit in der EU wohnhaften Beschäftigten, denen ein in der EU unverzolltes Firmenfahrzeug zur Verfügung gestellt wird, zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen.
Kopie mitführen
Grundsätzlich sei die private Nutzung für die Strecke zwischen Arbeitsplatz und Wohnort nicht zwingend im Arbeitsvertrag vorzusehen. Hingegen müssen Ausmaß und Umfang der beruflichen bzw. unternehmensbezogenen Nutzung des Fahrzeugs dezidiert vorgesehen und geregelt sein. Eine Kopie des Arbeitsvertrags sollte jedenfalls immer mitgeführt werden.
Alternativ können die Fahrzeuge natürlich auch „den EU-Zollbehörden zur Überführung in den zollrechtlich freien Warenverkehr zugeführt werden“, so die Landesverwaltung des Fürstentums Liechtenstein. Dann kann das Fahrzeug auch in Zukunft für private Fahrten genutzt werden.
Grenzgänger
Vorarlberg hat traditionell viele Grenzgänger. Rund 8000 Menschen pendeln täglich zu ihrem Schweizer Arbeitgeber, etwa 8500 arbeiten in Liechtenstein.