Crowdfunding: Gesetz am Tisch

Markt / 14.04.2015 • 20:39 Uhr

Wien. (VN) Das neue Alternativfinanzierungsgesetz (AltFG) ist gestern in Begutachtung geschickt worden. Erstmals soll damit das Crowdfunding auf eine gesetzliche Basis gestellt werden. Der Begutachtungsentwurf sieht unter anderem vor, dass es für Crowdfunding-Projekte bis zu einem Emissionsvolumen von 100.000 Euro keine gesetzlichen Voraussetzungen wie Informationspflichten geben soll. Projekte mit einem Finanzierungsbedarf zwischen 100.000 Euro und 1,5 Mill. Euro müssen ein Informationsblatt mit speziellen Informationen über das Projekt auflegen, eine Art “Prospektpflicht light”. Für Projekte ab 5 Mill. Euro Finanzvolumen soll es die volle Prospektpflicht geben. Derzeit liegt die Grenze bei 250.000 Euro.