Stop-Loss als “Brandbeschleuniger”
Automatische Umwandlung von Franken-Krediten vor Gericht. Weitere Klagen folgen.
Eisenstadt. (VN) Die Verteuerung des Schweizer Franken, die rund 150.000 österreichische Kreditnehmer schmerzlich zu spüren bekommen haben, hat ein juristisches Nachspiel. Ein Anlegeranwalt hat die erste Klage gegen eine Bank (Hypo Bank Burgenland) eingebracht.
Es geht um die Stop-Loss-Order, die die Fremdwährungskredite absichern hätten sollen, ihre Funktion aber nicht erfüllt hat. Das Prinzip der Stop-Loss-Aufträge: Verändert sich der Kurs einer Fremdwährung über eine vereinbarte Grenze hinaus, wird der Kredit automatisch in Euro umgewandelt. Damit sollten weitere Verluste vermieden werden. Im Falle von Franken-Krediten, die in großem Stil an Häuslbauer vergeben wurden, haben viele Verbraucher eine Konvertierung bei knapp unter 1,20 in Auftrag gegeben. Das war der Mindestkurs, von dem die Schweizer Nationalbank im Jänner abgelassen hat. In der Folge ist der Euro binnen kurzer Zeit auf unter einen Franken abgesackt. Die Stop-Loss-Order wurden aber Anfang des Jahres zu weit tieferen Kursen ausgeführt. Die zurückzuzahlende Schuld hat sich also deutlich erhöht. Der Klage zufolge wirkten die Stop-Loss-Aufträge als „Brandbeschleuniger“, da der Euro-Franken-Markt ein „künstlich illiquider“ sei. Der Bankberater, argumentiert Anwalt Michael Poduschka, hätte dies wissen und den Kunden mitteilen müssen. In Wahrheit habe es sich um eine Bestens-Order gehandelt, da die Kreditnehmer nicht bestimmen konnten, zu welchem Preis der Auftrag tatsächlich ausgeführt wird.
Hätten die Kläger über die Unwirksamkeit des Stop-Loss-Auftrags Bescheid gewusst, hätten sie die Umwandlung ihres Fremdwährungskredits in Auftrag gegeben; ihre Schulden hätten sich dann nicht am 15. Jänner nominell um 20 Prozent erhöht. Sie fordern daher 13.500 Euro Schadenersatz. Poduschka stützt sich auch auf ein von ihm in Auftrag gegebenes Gutachten. Demnach war schon 2010 bekannt, dass sich Stop-Loss-Aufträge bei Franken-Krediten negativ auf die Kunden auswirkten, und daher ungeeignet seien. Dem Anwalt, der rund 120 Stop-Loss-Geschädigte vertritt, geht es nicht darum, wie das Beratungsgespräch im Einzelfall verlaufen ist. „Stop-Loss hätte gar nicht verkauft werden dürfen.“ In den kommenden Tagen will er weitere Klagen gegen Banken einbringen, kündigte er an. Ob Vorarlberger Institute darunter sind, ist bisher nicht bekannt.