Vor dem Spaß kommt die Bürokratie

Markt / 28.06.2015 • 18:50 Uhr
Bis zum Fest müssen jede Menge Auflagen beachtet und viel Arbeitszeit investiert werden. Stiplovsek
Bis zum Fest müssen jede Menge Auflagen beachtet und viel Arbeitszeit investiert werden. Stiplovsek

Vereine, die Zeltfeste organisieren, müssen viele Auflagen und Gesetze beachten.

Nenzing. Die Zeltfest-Saison ist in vollem Gange und wenn man bei einer Wurst und einem Getränk im Zelt feiert, dann bleibt einem meist verborgen, welch Aufwand im Hintergrund von vielen Vereinen betrieben wird, um die Veranstaltung zu ermöglichen. Dabei geht es nicht nur um Tausende Arbeitsstunden, die von Freiwilligen geleistet werden. Auch zahlreiche rechtliche Auflagen sind zu berücksichtigen. Am Beispiel der Arbeit eines Vereins wird das deutlicher.
Zum 30. Mal veranstalteten am Wochenende die Badaila-Kicker Nenzing ihr Kleinfeld-Turnier, das seit 1985 immer in Verbindung mit einem Zeltfest, dass im Oberland als „legendär“ gilt, stand. Die Anfänge waren dabei bescheiden – ohne professionelles Zelt, nur mit einem Baugerüst, Planen und Brettern wurde ein Zelt gebaut, in dem gefeiert wurde, erinnert sich der aktuelle Obmann, Ernst Gassner, der 1984 Gründungsmitglied des Hobby-Fußballvereins war. „Wir machten das Fest, um etwas Geld für den Verein zu verdienen.“ Auch heute bleibe ein kleines Plus, das aber in keiner Relation zum Aufwand stehe.

Seit damals wird jedes Jahr nicht nur gekickt, sondern auch gefeiert. Allerdings nicht mehr mit einem provisorischen Zelt in Eigenkonstruktion, sondern mit einem eigenen und einem angemieteten Zelt. Die bürokratischen Auflagen an Veranstalter von Zeltfesten wurden in diesem Zeitraum immer umfangreicher. So braucht man zwar seit einigen Jahren keine Gewerbeberechtigung mehr, wenn man maximal drei Tage im Jahr „die Verabreichung von Speisen und Ausschank von Getränken im Rahmen von geselligen oder gesellschaftlichen Veranstaltungen“ betreibt, und auch ein temporäres Zelt darf ohne Baubewilligung aufgestellt werden, aber es gilt, sehr viele andere rechtliche Einschränkungen und Auflagen zu beachten.
So ist etwa das Jugendgesetz, der sogenannte Jugendschutz, einzuhalten. Hier sind Schutzzeiten, der Ausschank von Alkoholika und der Verkauf von Tabakwaren und mehr zu berücksichtigen. Im Falle der Badaila-Kicker werden farbige Bänder an die Besucher verteilt, die Farben zeigen die Altersgruppe an. Unter-18-Jährige haben etwa keinen Zutritt zur Bar.

Bürgermeister zuständig

Ein Zeltfest muss angemeldet werden – hier ist der Bürgermeister als Vertreter der Gemeinde zuständig. Er erstellt einen Bescheid, meist mit Auflagen. Während die Badaila-Kicker früher etwa durchgehend „gefestet“ haben, ist dies heute nicht mehr möglich. Laut Bescheid der Gemeinde muss die Veranstaltung um 4 Uhr früh gesperrt werden. Live-Musik ist nur bis 1.30 möglich. Der Bescheid weist auf das Jugendgesetz hin, schreibt vor, dass genügend WC-Anlagen vor Ort sein müssen und regelt, ob und in welchem Ausmaß ein Arzt oder Sanitäter vor Ort sein muss. Natürlich wird auch festgeschrieben, dass weder Besucher in ihrer Sicherheit gefährdet werden dürfen und auch dass „unzumutbare Belästigungen der Nachbarschaft und schwerwiegende Beeinträchtigungen der Umwelt, insbesondere Lärm, vermieden werden“. Das ist für die Veranstalter nicht immer einfach. „Wenn im Dorf ein paar Jugendliche Bierflaschen werfen, dann sind wir schuld“, bemerkt Vize-Obmann Stefan Grass trocken. Deshalb stehe man auch im Kontakt mit der Polizei – deren verstärkte Präsenz im Dorf sei für die Veranstaltung hilfreich. Ohne Security gehe sowieso nichts mehr – diese stelle man aber selber, da deutlich erkennbare Sicherheitsleute auf manche Besucher eher provozierend wirken würden.
Besonders umfangreich sind die Auflagen im Bereich Essen und Trinken: Vom Wasseranschluss, über Kleidung, Hygienevorschriften bis zum Geschirr wird fast alles penibel vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Der Verein ist bestens gerüstet: Gesundheitspolizeilich habe man keine Probleme. Vor einigen Jahren habe ein Beamter der BH Bludenz einmal sehr genau geprüft. In Folge habe man dann Umstellungen vorgenommen. So werden im Ausschank-Bereich feste Böden verlegt, genügend Wasseranschlüsse und Reinigungsmittel bereitgestellt und Kühlgeräte penibel überprüft. Seither gäbe es keine Beanstandungen mehr. Allergene werden aktuell nicht ausgeschrieben, es gäbe aber Personen, die sich hier auskennen würden.
Das Rauchverbot, das in Zukunft auch Zeltfeste treffen wird, sieht man in Nenzing gelassen. „Wenn das vom Staat beschlossen wird, dann sind wir nicht die Bösen“, ist man überzeugt. Aktuell darf noch geraucht werden.

2000 Stunden – 1500 Besucher

Obwohl das Fest der Badaila-Kicker mit etwa 1500 Besuchern in einem überschaubaren Rahmen stattfindet, steckt viel Vorbereitung dahinter, die bereits im Winter startet.
Allein am Festwochenende leisten dann etwa 120 der 170 Vereinsmitglieder an die 2000 Arbeitsstunden. Finanziell sei das kein großes Geschäft, sind sich Grass und Gassner einig. Bei der Nikolaus-Feier mit Weihnachtsbasar bleibe am Ende ähnlich viel Geld übrig.
Mit den vielen Auflagen und Anordnungen komme man gut zurecht, denn man habe genügend Erfahrungen. Mehr Ärger macht den Veranstaltern das Verhalten mancher Jugendlichen. „Leider muss scheinbar heute immer etwas kaputt gemacht werden“, ärgert sich der Vize-Obmann. „Da stellt man sich schon hin und wieder die Frage, ob es das noch bringt.“ Das 30. Fest soll aber jedenfalls nicht das letzte bleiben.

Richtlinien für Festveranstalter

Relevante Gesetze (Auszug)
» Jugendgesetz – Paragraphen 9, 10, 11, 16, 17
» Vorarlberger Veranstaltungsgesetz
» Gemeindegesetz z.B. Paragraph 18 „Ortspolizeiliche Verordnung“
» Lebensmittelgesetz
» Bewilligung für Plakate (Gemeinde und BH je nach Straße)

Abgaben (Auszug)
» AKM (selbst bei vereinsinternen Veranstaltungen)
» Kriegsopferabgabe (je nach Art der Veranstaltung)
» Bundesgebühren
» Verwaltungsabgaben

Veranstaltungsmappe mit Hinweisen auf www.spassmitmass.at