Messepark-Flächen: Die Stadt in Erklärungsnot

Hat die Stadt Dornbirn die Vorgaben des Landes bewusst ignoriert?
Dornbirn. (VN-sca) Am 27. Februar 2007 setzte der Leiter der Landesraumplanung, Wilfried Bertsch, ein Informationsschreiben auf, das jeder Bürgermeister im Land erhielt. „Wir möchten Sie nochmals darauf hinweisen, dass entsprechend der Übergangsregelungen die Flächenwidmungspläne betreffend Einkaufszentren von der Gemeinde bis spätestens 31.12.2007 anzupassen sind.“
Und damit keine Fehler passieren, schlägt er in dem Schreiben des Landes folgende Vorgangsweise vor: „Überprüfung des rechtmäßigen Bestandes: Bei der Ermittlung des Bestandes ist auf den Rechtsbestand, d. h. auf die rechtskräftig baubewilligten Verkaufsflächen, abzustellen.“
Das ist in der Stadt Dornbirn nicht passiert, wie
das Landesverwaltungsgericht festgestellt hat und damit für einen Paukenschlag im Genehmigungsverfahren für den Messepark neu sorgte. Statt zu erheben, wurden in der Dornbirner Gemeindestube die 1987 genehmigten Flächen dezimiert.
Wie das passieren konnte, das wollte in den vergangenen Tagen auch Bürgermeisterin Andrea Kaufmann von ihren Mitarbeitern wissen, wie sie auf Anfrage der VN bestätigt. Die Mitarbeiter haben damit argumentiert, dass sie in der Zwischenzeit, nämlich 2006, eine Baugenehmigung ausgestellt haben. Im Zuge dieses Verfahrens habe man die Verkaufsflächen festgelegt und diese seien Grundlage für die 17.500 derzeit für den Verkauf genutzten Quadratmeter gewesen. „Für mich ist das plausibel, alles andere soll nun der Verwaltungsgerichtshof klären“, sagt Kaufmann.
Für SPÖ-Stadtrat Gebhard Greber (60) ist die Reaktion nicht verständlich: „Die Stadt hat offensichtlich einen Fehler gemacht, den muss sie nun korrigeren.“ Es müsse geklärt werden, wer dafür politisch verantwortlich sei. Den Ausschussmitgliedern und den Gemeindevertretern sei das Schreiben jedenfalls nicht bekannt gewesen, so der Politiker. Seine Partei werde die Causa auf die Tagesordnung nehmen und Konsequenzen einfordern. Vorstellbar ist für ihn auch, dass das Schreiben bewusst ignoriert worden ist.
In dasselbe Horn bläst der Anwalt des Messeparks, Karl Schelling: „Für uns ist die Faktenlage klar. Ein unabhängiges Gericht hat die Sache gründlich geprüft und Gesetzwidrigkeiten zum Nachteil des Messeparks festgestellt. Die Rechtslage ist eindeutig, denn vom Land Vorarlberg gab es einen Erlass zur EKZ-Verordnung. Daraus geht klar hervor, dass die Stadt Dornbirn sich bei der zu geringen Festlegung der Handelsflächen im Messepark nicht an diesen Erlass gehalten hat. Jetzt sind die politisch Verantwortlichen in der Stadt am Zug, ihren Fehler selber zu sanieren.“ Sprich: Den Widerstand gegen die Erweiterung aufzugeben.
Die Stadt hat einen Fehler gemacht, den muss sie korrigieren.
Gebhard Greber