Umsatzsteuer: Änderungen 2016

schwarzach. Bei der Vermietung von Beförderungsmitteln entfällt die Leistungsortverschiebung bei Nutzung im Inland. Es gelten die allgemeinen Vorschriften des Empfängerortes oder der Übergabe. Mietet somit zum Beispiel eine Privatperson aus dem Drittland von einem Unternehmer im Drittland einen Pkw und benutzt den Pkw für Fahrten im Inland, führt das zu keiner Steuerpflicht in Österreich.
Die „Normalwertregelung“ soll nun auch bei Vermietung/Verpachtung von Grundstücken zur Anwendung gelangen. Vater vermietet zum Beispiel an seine Tochter ein Ferienhaus um eine monatliche Miete von 700 Euro, ortsüblich sind aber 800 Euro; die Steuerbemessung hat von den 800 Euro zu erfolgen. Eine Änderung erfolgt auch bei der Vermietung von Fahrzeugabstellplätzen, die ab 2016 immer umsatzsteuerpflichtig ist. Schreibt zum Beispiel eine Wohnungseigentumsgemeinschaft Betriebskosten vor, ist die Bemessungsgrundlage in eine Zehn-Prozent-Komponente für die Wohnung und in eine 20-Prozent-Komponente für den Garagenplatz aufzuteilen.
Neuerungen gibt es auch bei den Steuersätzen. Einige der bisher mit zehn Prozent besteuerten Leistungen werden nunmehr mit 13 Prozent versteuert (zum Beispiel Beherbergung und Camping – Inkrafttreten ab 1.5.2016; Eintrittsberechtigungen für sportliche Veranstaltungen, Theater, Musik- und Gesangsaufführungen). Weitere Änderungen ergeben sich bei Elektrofahrzeugen (unter den allgemeinen Voraussetzungen ist ein Vorsteuerabzug möglich) und bei Reisebüros und bei der Landwirtepauschalierung sowie bei einigen verfahrensrechtlichen Bestimmungen.
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